rhapsody3004 schrieb:Sogenannte faule Früchte (oder so ähnlich) können bei uns in Deutschland in Strafprozessen sehr wohl als Beweise zugelassen werden und fallen nicht alle grundsätzlich unter das Beweisverwertungsverbot.
Früchte des vergifteten Baumes. Neulich wusstest du es noch richtig :-)
https://de.wikipedia.org/wiki/Fr%C3%BCchte_des_vergifteten_BaumesDazu auch interessant.
https://de.wikipedia.org/wiki/BeweisverbotUnd ja das ist im US-amerikanischen Strafrecht systembedingt sehr viel restriktiver geregelt.
Zur Situation bei uns: Gerne werden da Beispiele angeführt wo Aufnahmen aus
privaten Überwachungskameras, obwohl im Prinzip illegal, dann doch als Beweismittel zugelassen wurden. Die Situation bzgl. KESY düfte sich davon deutlich unterscheiden, da es sich um eine
staatliche Maßnahme handelt. Das könnte durchaus spannend werden. In dem vorhin von mir geposteten Link, findet man diverse Meinungen und Gutachten teilw. von Brandenburg selbst eingeholt/beauftragt, die zu dem Schluss kommen, dass die Praxis in der Form illegal oder zumindest so fragwürdig ist, dass sie sofort eingestellt werden sollte.
rhapsody3004 schrieb:Streng genommen beweisen sie nur, dass sich das Nummernschild bewegt hat - nicht unbedingt auch die Himbeere.
S. Wiki, dort ist ein Foto, wie es wohl von KESY jeweils mit abgelegt wird um ein erkanntes Kennzeichen (also die per OCR aus dem Bild erkannte Zeichenfolge) später noch verifizieren zu können (denn das ist offenbar rel. fehlerträchtig). Es müsste also schon ein baugleicher Twingo II (Phase II) in ähnlicher Farbe (Helligkeit) sein. Und der fragliche Twingo hat ja noch mind. ein besonderes Kennzeichen am Heck (Aufkleber mit dem Namen der Tochter), was man evtl. auch erkennen könnte.