infostream schrieb:F. hatte ja auch in jenen frühen Morgenstunden mit jemanden Kontakt via WhatsApp. Ist denn irgendwie bekannt ob die EB das überprüfen konnten um wen es sich dabei handelte und was geschrieben wurde? Ich gehe zwar davon aus aber ich habe hierzu bisher nichts finden können
Diesbezüglich wurde auch nie etwas bekannt.
Es wäre auch völlig unüblich, dass von den EB minutiös
alle Details an die Öffentlichkeit getragen werden.
Auch wäre es bei diesem Fall das allererste Mal, dass
die Staatsanwaltschaft sogar Details, die ausschliesslich
Täterwissen beinhalten, öffentlich bekannt gegeben
werden.
Es entzieht sich meiner Kenntnis, warum
ausgerechnet
bei diesem Fall so vehement darauf beharrt wird, dass
es anders gewesen sein sollte.
Wortlaute, wer mit wem telefoniert hat oder WhatsApp
geschrieben hat, wird in einem Ermittlungsverfahren
nie verlautbart.
All das, was eventuell durch Zeugenaussagen bestätigt
werden könnte, wird für eine mögliche Anklage in den
Akten vermerkt und auch dort belassen, bis man
diese braucht.