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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

31.05.2020 um 16:07
Zitat von Mr.krabsMr.krabs schrieb:Es ist nicht verboten einen sogar "Unschuldigen" "Täter" zu nennen
Das stimmt schlicht und einfach so pauschal nicht. Ich kann nicht rumlaufen und wildfremde Menschen als Mörder bezeichnen.

Solltest Du das Ausprobieren wollen, könnte das unter Umständen sehr teuer werden.


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Wo ist Rebecca Reusch?

31.05.2020 um 16:07
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Richtig, der Tatvorwurf lautet Totschlag. Ist aber nicht in Stein gemeißelt.
Möglich wäre ja auch eine Tat um eine andere Tat zu verdecken. Aber dass meinte ich in einem früheren Post, man weiss ja nicht was man noch an einem toten Körper feststellen könnte-> deswegen dachte ich primär nicht an Mord.


Danke für Eure Antworten und Erklärungen:)


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31.05.2020 um 16:08
Zitat von Mr.krabsMr.krabs schrieb:Ein Mord nach § 211 StGB - Strafgesetzbuch - wird nur als Mord verurteilt, wenn mindestens zwei der dort aufgeführten Mordmerkmale vorliegen. Die acht aufgelisteten Mordmerkmale sind im § 211 Abs. 2 zu finden.
Uns dazu kommt noch "Totschlag unterscheidet sich vom Mord (§ 211 StGB) durch das Fehlen von Mordmerkmalen. Die Strafandrohung für Totschlag ist dementsprechend niedriger. Die Tat ist mit Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren bedroht. ... In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren (§ 213 StGB)."

Man kommt also wieder aus dem Knast, ohne Gutachter und Prognosen, was auch ein Anreiz sein kann, diese Tat zu gestehen. Ich meine jetzt den TV. Denn jünger wird ja keiner.


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31.05.2020 um 16:33
Zitat von Mr.krabsMr.krabs schrieb:Für weitere Rechtsfragen besonders zum Fall stehe ich zur Verfügung.
Zitat von Mr.krabsMr.krabs schrieb:Ja und? Das war bzw. ist nicht relevant daher habe ich es weggelassen. Es ist primär immer nur der Absatz eines Gesetzes zu nennen der Relevant ist. Es ist nicht verboten einen sogar "Unschuldigen" "Täter" zu nennen. Täter ist nach unserer Rechtsauffassung keine Beleidigung die Bezeichnung ist von daher nicht strafbar. Außerdem ist die "Beleidigung" nach § 185 StGB - Strafgesetzbuch - ein reines Antragsdelikt, was in den meisten Fällen nur sekundär verfolgt wird. Für weitere Rechtsfragen besonders zum Fall stehe ich zur Verfügung.
Für wen sollte es von Nutzen sein, wenn du zu Rechtsfragen zur Verfügung stehst?
Du bist nicht in der Lage, so etwas Simples wie https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html zu lesen und zu verstehen.
Die Annahme, alles sei von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, ist weit verbreitet, aber dennoch nicht richtig.


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31.05.2020 um 16:52
Zitat von Mr.krabsMr.krabs schrieb:Bin der Meinung man darf jeden nennen wie man möchte. Sofern es die eigene Meinungsäußerung ist. § 5 Abs. 1 GG - Grundgesetz
Dann erkläre mir mal den Paragraphen 187 des Strafgesetzbuches.

https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html


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31.05.2020 um 17:09
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ich meinte eher, dass z.B. Du Dinge zwischen den Zeilen meinst herauslesen zu können, die konkreten Dinge, die gesagt werden, aber offenbar nicht so wichtig findest.
Jeder kann das Gesagte beliebig interpretieren.
Und natürlich ist alles, was bekannt ist, relevant.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:, die nicht besonders vielverversprechend sind und ansonsten wissen wir nicht, was passiert ist. Das klingt in meinen Ohren nicht nach "Wir ham da ganz viel in petto, wir sagen es aber nicht".
Ich habe nie gesagt, das sie noch zahlreiche Erkenntnisse haben.
Vielleicht hast Du nicht genau verstanden, was ich dazu geschrieben habe.


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31.05.2020 um 17:17
Was ich einfach nicht verstehe, da ich bis dato dachte, das Thema sei: Wo ist RR und was könnte passiert sein mit ihr des nachts/des morgens? Statt dessen ergießt man sich nun schon wieder mal seitenlang in evtl. zu erwartenden Strafmaßen, Auslegung von Paragraphen/Gesetzestexten, und wie man einen TV sonst noch legal bezeichnen darf, obwohl noch nichtmal Anklage erhoben wurde, man also nichtmals weiß, ob es denn bei Anklageerhebung um Mord oder Totschlag gehen würde. Sage bewusst "würde". Beim Thema bleiben, fänd ich schon gut, Juristenforen gibt es aber auch. 😉


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31.05.2020 um 17:26
Zitat von Mr.krabsMr.krabs schrieb:Ein Mord nach § 211 StGB - Strafgesetzbuch - wird nur als Mord verurteilt, wenn mindestens zwei der dort aufgeführten Mordmerkmale vorliegen. Die acht aufgelisteten Mordmerkmale sind im § 211 Abs. 2 zu finden.
Das ist mir schon klar. Vorhin wollte ich lediglich darauf hinaus, dass der TV überhaupt nichts geplant, vorbereitet haben muss und trotzdem im juristischen Sinne einen Mord "spontan" begangen haben könnte.
Mordmerkmale erfüllen sich auch aus der Spontanität.

Im Falle F ist eine Verdeckungstat eines vorausgegangenen sexuellen Übergriffs, welches auch nicht geplant gewesen sein muss, zumindest im Bereich des Möglichen und nicht völlig abwegig - sowie an eine, wenn ich an die fehlende Decke als ein mögliches Tatwerkzeug denken muss , grauenhafte Tötung (Erstickungstod).
Decke wird vermutlich nicht unter gemeingefährliches Mittel fallen, aber braucht es ja theoretisch auch nicht mehr, wenn die Tötung grausam erfolgt ist, worunter ersticken oder erdrosseln für mich fällt.
Erwürgen, mit bloßen Händen, direkt frontal, können wir wohl "weitestgehend" ausschließen, wegen fehlender Abwehrspuren an Händen, Armen und Gesicht.


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31.05.2020 um 17:27
Zitat von Speedy123Speedy123 schrieb:Was ich einfach nicht verstehe, da ich bis dato dachte, das Thema sei: Wo ist RR und was könnte passiert sein mit ihr des nachts/des morgens? Statt dessen ergießt man sich nun schon wieder mal seitenlang in evtl. zu erwartenden Strafmaßen, Auslegung von Paragraphen/Gesetzestexten, und wie man einen TV sonst noch legal bezeichnen darf, obwohl noch nichtmal Anklage erhoben wurde, man also nichtmals weiß, ob es denn bei Anklageerhebung um Mord oder Totschlag gehen würde. Sage bewusst "würde". Beim Thema bleiben, fänd ich schon gut, Juristenforen gibt es aber auch. 😉
DANKE !!! Das habe ich auch gedacht. Solche persönlichen Duelle bringen gar nichts. Das sollten die Betreffenden via privater Nachricht ausdiskutieren.


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31.05.2020 um 17:42
Zumindest wurden die Eltern erst , ab dem 28 Februar bis spätestens zum Wochenende 2/3 März 2019 erst aufgegeklärt, wer wann den Twingo fuhr und warum/er/ sie/ es wie zuerst behauptet die Fahrzeugnutzung für sich besanspruchte.


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31.05.2020 um 18:15
@Speedy123
@autor77

Ich denke mal, ein kleiner Schwenk in Richtung OT darf durchaus sein, wenn es um die Frage geht, darf man jemanden, der in einem Verfahren aufgrund rechtlicher Gegebenheiten straffrei geblieben ist, einen Täter nennen.

Dass es dann in Reichsbürger-Manier in Richtung durch das Grundgesetz gewährte Meinungsfreiheit lief, ist zugegebenermaßen etwas unglücklich verlaufen.

Dennoch, Satzzeichen sind keine Rudeltiere ;)


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31.05.2020 um 18:28
Mich stört die immer noch vorhandene Vorverurteilung, die seitens einiger Mitschreiber hier erfolgt.

Über den perfekten Mord:
Zitat von autor77autor77 schrieb:Ob perfekt in der Ausführung oder nicht: Perfekt ist er dann für den Täter, wenn er nicht überführt werden kann, obwohl alle Indizien auf ihn weisen. Und genau damit haben wir es hier zu tun.
Vielleicht haben wir es im Fall Rebecca R. aber auch damit zu tun, dass alle Indizien auf einen weisen, der gar nicht Täter ist, und möglicherweise gibt es überhaupt keine Tat.

Ich denke, dass man nicht einfach aus F einen Täter machen sollte. Man darf ihn allenfalls als TV bezeichnen.

Und um auch das noch einmal anzuführen: Solange die Ermittler nur "davon ausgehen, dass ..." und dazu keine nachvollziehbaren Beweise präsentieren (ich weiß, dass sie dazu nicht verpflichtet sind) sollte jeder hier im Forum die Aussagen der Ermittler anzweifeln dürfen, ohne dass ihm gleich EB-Bashing vorgeworfen wird.

Wenn alle nur an den Lippen der Staatsanwaltschaft hängen und deren Aussagen wie Gottes Wort auch dann nicht in Zweifel gezogen werden, wenn sie unbelegt sind, kann einfach keine Diskussion entstehen.


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31.05.2020 um 18:31
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Mr.Krabs schrieb:
Ein Mord nach § 211 StGB - Strafgesetzbuch - wird nur als Mord verurteilt, wenn mindestens zwei der dort aufgeführten Mordmerkmale vorliegen. Die acht aufgelisteten Mordmerkmale sind im § 211 Abs. 2 zu finden.
Das ist mir schon klar.
Und das ist juristisch falsch. Es muss mindestens EINES der Mordmerkmale des § 211 StGB vorliegen, damit jemand wegen Mordes verurteilt werden kann. Die Mordmerkmale des § 211 Abs. 2 StGB stehen alle im Alternativverhältnis, da wird nichts kumulativ verlangt.

Mir scheint, Mr.Krabs solte sich im GG und im StGB noch mal ein wenig kundiger machen...


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31.05.2020 um 18:35
Zitat von rr080419rr080419 schrieb:Wenn alle nur an den Lippen der Staatsanwaltschaft hängen und deren Aussagen wie Gottes Wort auch dann nicht in Zweifel gezogen werden, wenn sie unbelegt sind, kann einfach keine Diskussion entstehen.
Das ist doch "Blödsinn" mit Verlaub. Fakt ist, dass an den Lippen des TV bis heute keiner hängen bleiben kann bzw. konnte, da keine Aussagen seinerseits erfolgten. Why ever... Punkt.


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31.05.2020 um 18:39
Zitat von rr080419rr080419 schrieb:Wenn alle nur an den Lippen der Staatsanwaltschaft hängen und deren Aussagen wie Gottes Wort auch dann nicht in Zweifel gezogen werden, wenn sie unbelegt sind,
das ist ja hanebüchen; als wenn ein Staatsanwalt wissentlich die Öffentlichkeit anlügen würde. Und wir alle an den Lippen hängen, weil wir das unbedingt glauben wollen.
Eine StA muss nicht "belegen", wenn sie etwas verkündet. Auch Dir nicht...aber im Umkehrschluss zu behauptet, dass sie Wischiwaschi betreiben ist entweder naiv oder total daneben :(


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31.05.2020 um 18:42
Zitat von rr080419rr080419 schrieb:Vielleicht haben wir es im Fall Rebecca R. aber auch damit zu tun, dass alle Indizien auf einen weisen, der gar nicht Täter ist, und möglicherweise gibt es überhaupt keine Tat.
Wer das bei den vorliegenden Indizien glaubt, der glaubt nicht an die wahrscheinliche Wirklichkeit und den logischen Verstand.


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31.05.2020 um 18:43
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und das ist juristisch falsch. Es muss mindestens EINES der Mordmerkmale des § 211 StGB vorliegen, damit jemand wegen Mordes verurteilt werden kann. Die Mordmerkmale des § 211 Abs. 2 StGB stehen alle im Alternativverhältnis, da wird nichts kumulativ verlangt.

Mir scheint, Mr.Krabs solte sich im GG und im StGB noch mal ein wenig kundiger machen
Oh danke für die Aufklärung. Muss zugeben, dass ich auch irgendwie immer im Hinterkopf hatte, dass mindestens 2 Merkmale vorliegen müssen.

Allerdings steht in 211 ja auch Oder und nicht Und. Somit ergibt deine Ausführung Sinn bzw. ist nachvollziehbar.

Dann genügt es ja vollkommen, wenn eine vermeintliche Tötungsabsicht nur dem Verdecken einer anderen Straftat, die einem vermeintlichen Tötungsdelikt vorausgegangen ist, erfüllt ist und weitere Merkmale sind/wären nicht vonnöten.


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31.05.2020 um 18:43
Zitat von Speedy123Speedy123 schrieb:Fakt ist, dass an den Lippen des TV bis heute keiner hängen bleiben kann bzw. konnte, da keine Aussagen seinerseits erfolgten.
Aber warum schlagen wir uns dann bitte hier die Köpfe ein darüber, was da nicht oder nur vermeintlich versteckt zwischen den Zeilen gesagt wird und was da alles hinter den Kulissen für unfassbare Ressourcen und Pläne oder auch nicht geschmiedet werden.

Neutral ist auch so ein Missverständnis. Es gibt keine neutralen Aussagen oder keine neutrale Berichterstattung. Man kann und darf und soll doch bitte darüber streiten dürfen, wie man das Gesagte interpretieren kann.

Und da sehe ich das entscheidende Problem darin, dass ein Hinterfragen oder Interpretieren in eine bestimmte Richtung immer als pauschales "Behördenbashing" ausgelegt wird, weil es ja "klar" ist, dass die EB mehr haben müssen. Dabei ist das gar nicht so klar. Zumindest lassen die Äußerungen und Gesamtumstände nach meiner bescheidenen Wahrnehmung darauf nicht schliessen.

In Hessen gibt es z.B. die Verordnung, dass ein Krankenwagen überall spätestens in 10 Minuten sein muss. Das ist aber mitnichten immer der Fall. Wenn ich das sage, bashe ich aber doch nicht die Krankenwagenfahrer.

Dementsprechend "bashe" ich nicht die EB, wenn ich sie beim Wort nehme.
Zitat von autor77autor77 schrieb:rr080419 schrieb:
Vielleicht haben wir es im Fall Rebecca R. aber auch damit zu tun, dass alle Indizien auf einen weisen, der gar nicht Täter ist, und möglicherweise gibt es überhaupt keine Tat.

Wer das bei den vorliegenden Indizien glaubt, der glaubt nicht an die wahrscheinliche Wirklichkeit und den logischen Verstand.
Wer das bei den vorliegenden Indizien UND den Äußerungen von Staatsanwalt Glage immer noch leugnen will, dass diese Möglichkeit durchaus besteht, der ist im Glaubensbereich unterwegs und nicht im Wissen.


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31.05.2020 um 18:43
Also nochmal, paar Drogengeschäfte, ne Affaire, im Puff gewesen, was soll denn schlimmer wiegen als der Tatvorwurf? Lächerlich...


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31.05.2020 um 18:47
Zitat von Speedy123Speedy123 schrieb:Also nochmal, paar Drogengeschäfte, ne Affaire, im Puff gewesen, was soll denn schlimmer wiegen als der Tatvorwurf? Lächerlich...
Lächerlich ist der Versuch, das Rechtsstaatsprinzip umkehren zu wollen. Es geht hier nicht darum, dass jemand, der von der begründeten Theorie eines Gewaltdeliktes nicht überzeugt ist, weil es ganz banal keine Beweise dafür gibt, erst mit einer wasserdichten Alternative kommen muss, damit er was sagen darf.

Das ist weder Aufgabe des TV, noch seine Rechtsbeistandes, noch von Usern, die einfach nur sinngemäß Glage zitieren, der sagt "Vielleicht war ers ja auch gar nicht".


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