LE00 schrieb:Hat sich hier schon mal jemand gefragt warum der TV, wenn er schuldig wäre, nicht einfach am Tag des Verschwindens zu seiner Frau am Telefon gesagt hat „RR hat sich grade verabschiedet und ist auf dem Weg zur Schule“ sondern Einfach nur sagt „sie ist nicht mehr hier“? Mit ersterem würde er sich viel mehr Zeit schenken, keiner würde sich Gedanken machen und wahrscheinlich wäre er auch nicht ganz so schnell ins Visier der Polizei geraten. Oder was sagt ihr dazu?
Aktuell steht im Raum, das er sehr detailiert geantwortet habe. Rebecca weg, Schulsachen weg, Handtasche weg, Decke weg. Sind mir persönlich zu viele Details für einen nicht Verdächtigen. Es wirkt als wollte er eine ganz bestimmte Spur legen. Sollte er das so wirklich am Telefon gesagt haben, wäre das auch ein Indiz gegen ihn.
FrokenLisbeth schrieb:Grund für Schuldunfähigkeit oder Entschuldigungsgrundlage?
https://www.strafrecht-bundesweit.de/info-recht-verhalten-strafverfahren/schuldfaehigkeit-promille-grenzen-bak-wert-im-strafrecht/Ich habe das nun schon sehr oft durchgekaut, bitte dort nachlesen. Im Prozess muss für die Schuldunfähigkeit mehr als nur ein "er war betrunken" kommen.
FrokenLisbeth schrieb:Handlung in Affekt schließt du aus? Warum? Triebhandlungen oder starke Gefühle können doch ein sehr starker Handlungsgrund sein - ohne, dass der Täter den Willen zur Tat hatte.
Für solche psychischen Störungen, gibt es Gutachter, die können dann so etwas beurteilen. Wir können das nicht, daher finde ich sollten wir das auch nicht zum Thema machen. Zur Handlung im Affekt habe ich bereits meine Meinung gesagt, wer Rebecca hier was unterstellen will, wird nicht mein Freund werden. Sie ist 15 und ein junges Mädchen, das Opfer und nicht der Täter und erst Recht nicht schuld, an der aktuellen Situation.