Wo ist Rebecca Reusch?
24.02.2020 um 21:11logical77 schrieb:Und genau diese definitive Verknüpfung ist - in der Öffentlichkeit geäussert - zumindest momentan noch - nicht zulässigNatürlich ist es zulässig, wenn die StA ihre momentane Bewertung der Situation darstellt. Die sagt ja nicht "Der TV war es!". Das festzustellen ist im Falle des Falles ausschließlich Sache der Gerichte.
Die StA sagt "Wir gehen fest davon aus, dass der TV etwas mit dem Verschwinden von R und ihrem mutmaßlichen Tod zu tun hat".
Und wenn du dir Anklageschriften ansiehst, die die StA ans Gericht schickt, steht da nichts anderes drin als ein "Wir, die StA, klagen XY an, am soundsovielten das und das getan zu haben, wir glauben, dass er es war, und hier, bitteschön, Gericht, wir haben dazu folgende Beweismittel.....Bitte urteile darüber." Das ist keine Vor-Verurteilung, sondern eben eine Anklage und der Standpunkt der StA.