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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

24.02.2020 um 19:50
@logical77

Dir ist wohl nicht ganz klar, welche Funktion Ermittlungsbehörden in einem Rechtsstaat haben. Und dass diese von Gesetzes wegen einschreiten MÜSSEN, wenn sie Anhaltspunkte dafür haben, dass eine Straftat vorliegen könnte.

Der Staat hat hierzulande das Strafverfolgungsmonopol (zur Verhinderung von Selbstjustiz), und dafür sind eben die Ermittlungsbehörden eingerichtet.

Die sog. Unschuldsvermutung bindet in erster Linie Behörden und die Presse. Das heißt: Diese dürfen zwar öffentlich niemanden vorverurteilen. Die Unschuldsvermutung blockiert aber selbstverständlich nicht Ermittlungen und verbietet weder Polizei noch StA, bei zureichendem Tatverdacht die für notwendig gehaltenen Schritte vorzunehmen.
logical77 schrieb (Beitrag gelöscht):Wenn RR morgen lebendig wieder auftauchen würde, würde man noch nicht mal ein kurzes "Sorry" von Herrn Glage vernehmen - er hat ja gesagt, dass sie auch auf dem Schulweg verschwunden sein könnte.
Wir werden ja sehen, was er dann sagt. Er wird aber nichts sagen, weil R leider kaum lebendig wieder auftauchen wird.


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24.02.2020 um 19:56
Zitat von AndanteAndante schrieb:blockiert aber selbstverständlich nicht Ermittlungen und verbietet weder Polizei noch StA, bei zureichendem Tatverdacht die für notwendig gehaltenen Schritte vorzunehmen.
Nicht nur das, sondern die EB und StA. sind sogar verpflichtet,
dem nachzugehen, bei jemandem der rechtmässig zum
Tatverdächtigen und Beschuldigten erklärt wurde.


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24.02.2020 um 20:09
Zitat von RedRobinRedRobin schrieb:Nicht nur das, sondern die EB und StA. sind sogar verpflichtet,
dem nachzugehen, bei jemandem der rechtmässig zum
Tatverdächtigen und Beschuldigten erklärt wurde.
Richtig. Das nennt man Legalitätsprinzip. Die StA kann sich nicht aussuchen, ob sie beim Vorliegen von Verdachtsmomenten einschreiten möchte, sondern sie ist dazu verpflichtet, ebenso, wie sie dazu verpflichtet ist, Anklage zu erheben, wenn sie dafür hinreichende Anhaltspunkte zu haben meint. Mal nach Lust und Laune einen Verdächtigen laufenlassen oder von einer Anklage absehen ist nicht, nur weil der Staatsanwalt heute mal mittags schon Tennis spielen möchte und daher nicht noch mehr Akten und Arbeit gebrauchen kann.

Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 14.9.2017 - 4 StR 274/16) hat die Gründe für das Legalitätsprinzip jüngst noch einmal einleuchtend zusammengefasst:
Dieses Regelungskonzept ist Ausdruck des im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnden staatlichen Gewaltmonopols. Um den Frieden in der Bevölkerung zu sichern, werden das Strafrecht und seine prozessuale Durchsetzung zur öffentlichen Aufgabe erhoben und von den dafür vorgesehenen neutralen staatlichen Organen verwirklicht.

Wenn dem einzelnen Bürger dergestalt die Möglichkeiten zur
Strafverfolgung aus der Hand genommen werden, ist es um-
gekehrt konsequent, dass die staatlichen Organe der ihr übertragenen Aufgabe auch nachkommen müssen. Diese Pflicht wird beispielsweise durch das Klageerzwingungsverfahren gem. § 172 StPO abgesichert.



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24.02.2020 um 20:21
Zitat von AndanteAndante schrieb:Er wird aber nichts sagen, weil R leider kaum lebendig wieder auftauchen wird.
Das ist tatsächlich auch meine Meinung. Aber Du formulierst es im Gegensatz zu Herrn Glage korrekt: "... weil sie kaum wieder lebendig auftauchen wird."

Was Herr Glage intern sagt und denkt ist eine Sache. Was er öffentlich in einem viel beachteten Interview bekundet eine andere. Er kann mit einer behaupteten aber nicht nachgewiesenen / nicht nachweisbaren Tötung keine Vorverurteilung eines Tatverdächtigen befördern. Obwohl ich nur juristische Grundkenntnisse habe, bin ich absolut sicher, dass dies "angreifbar" ist und ich bin sicher, die Anwältin des TV wird dies auch zu einer Beschwerde nutzen.


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24.02.2020 um 20:27
logical77 schrieb (Beitrag gelöscht):Was Glage so sagt, ist m.E. sowieso inakzeptabel und ist eigentlich ein Oxymoron, ein Widerspruch in sich:
Ein Oxymoron? Das ist zwar Altgriechisch, aber trotzdem falsch.

Sehen wir uns den Satz nochmals genauer an:
logical77 schrieb (Beitrag gelöscht):"Er war allein mit Rebecca vor ihrem Verschwinden im Haus, so dass wir fest davon ausgehen, dass er jedenfalls mit dem Verschwinden und mit dem Tod zu tun hat. In welcher Form, das wissen wir nicht ganz genau."
Der Inhalt Schritt für Schritt (sind immerhin zwei Sätze, davon einer mit Relativsatz):

1. F. war mit Rebecca vor ihrem Verschwinden alleine im Haus.
2. Deshalb geht die StA davon aus, dass F. etwas mit ihrem Verschwinden zu tun hat. Und mit ihrem Tod. [Verknüpfung: Rebecca ist verschwunden, weil sie tot ist.]
3. Wie F. Rebecca getötet und verschwinden gelassen hat, weiß die StA nicht.

Diese conclusio (ist zwar Latein, aber richtig) der StA, muss man nicht teilen. Aber in sich widersprüchlich ist ihre Schlussfolgerung nicht. Und sie enthält kein explizites boshaftes "Hintertürchen", Rebecca könne auch auf dem Weg zur Schule verschwunden gegangen sein.

Vielmehr ist die professionelle Relativierung im "wir gehen fest davon aus" [derzeit, die StA, also eine subjektive Sicht] und "wir wissen nicht genau" [was F. getan hat, um Rebecca zu töten und verschwinden zu lassen]. Aber die StA ist sich ziemlich sicher, dass F. daran beteiligt war. Und das schließt Mr. X auf dem Weg zu Schule, beim Fotoshooting oder den ominösen "Max" aus. Aus Sicht der StA.

Solche Aussagen sind auch in keiner Weise rechtlich angreifbar, weil sie den Stand der Ermittlungen wiedergeben. Der StA muss schließlich begründen können, warum F. tatverdächtig ist, obwohl es keine Leiche, keine Spuren einer Gewalttat im Haus und vermutlich auch keine Spuren eines Leichentransports im Auto gibt.


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24.02.2020 um 20:42
@monstra

Danke für deine Ausführungen ich und sehe auch keinen Widerspruch in den Aussagen des Herrn Staatsanwalt. Und natürlich darf er sich auch genauso äußern.


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24.02.2020 um 20:43
Ich hatte gerade einen Gedanken. Könnte es sein, dass die 8:42 What's App doch außerhalb des Hauses zugestellt wurde, weil der TV zu der Zeit schon mit der vermutlich toten R. im Auto unterwegs war? Evtl auf Höhe der Gropiuspassage. Evtl. war er auch schon unterwegs als die Mutter von R. ihn anrief (unter der Annahme, dass sie auf dem Handy anrief). Deshalb könnte er sie erst weggedrückt haben, weil er am Steuer saß. Dann kurz anhalten und zurückrufen. Und nach R.s Handy suchen und es ausmachen. Evtl. ist er erst mal in der Stadt herumgefahren, um die Sachen in Müllcontainer zu verteilen und dann raus aus der Stadt. Oder die Leiche ist sogar weit vom damaligen Suchgebiet entfernt und er ist nur weitergefahren, um den Kopf frei zu kriegen oder so. Das würde erklären, warum keine Spur von Leichengeruch im Haus oder im Auto zu finden war.


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24.02.2020 um 20:45
skp schrieb (Beitrag gelöscht):des Beschuldigten in Anspruch - trägt aber auch nicht zu seiner Entlastung bei. Vor Gericht darf das nicht zu seinen Lasten gewertet werden, für Ermittler ist das aber ein U
Heisst das dann praktisch für mich Otto Normalverbraucher Deutsch das, wenn ich von meinem Recht Gebrauch mach keine Aussage zu machen ,die das mir dann nicht Negativ auslegen dürfen und sich durch das Verweigern der Aussage die (Richter )kein "schlechtes" Bild von mir dadurch bekommen dürfen und sich so ein Urteil über mich machen dürfen???


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24.02.2020 um 20:50
Ja. Das Recht zu Schweigen enthält nicht nur ein Verbot, das Schweigen zu brechen (z.B. mit Folter, Erpressung). Sondern auch das Verbot, einen schweigenden (oder lügenden) Angeklagten härter zu bestrafen, weil er schweigt.

Obwohl es also für Schweigen keinen Malus geben darf, darf es einen Bonus für ein Geständnis geben. Das darf strafmildernd berücksichtigt werden.

Erst kürzlich war hier im Forum von einem Fall berichtet worden, wo das Gericht es als strafverschärfend angesehen hat, dass der Angeklagte behauptet hatte, er habe seine Frau beim Sex getötet. Der BGH hat das postwendend aufgehoben.


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24.02.2020 um 20:51
Zitat von Cyrus114Cyrus114 schrieb:Ich hatte gerade einen Gedanken. Könnte es sein, dass die 8:42 What's App doch außerhalb des Hauses zugestellt wurde, weil der TV zu der Zeit schon mit der vermutlich toten R. im Auto unterwegs war? Evtl auf Höhe der Gropiuspassage. Evtl. war er auch schon unterwegs als die Mutter von R. ihn anrief (unter der Annahme, dass sie auf dem Handy anrief). Deshalb könnte er sie erst weggedrückt haben, weil er am Steuer saß. Dann kurz anhalten und zurückrufen. Und nach R.s Handy suchen und es ausmachen. Evtl. ist er erst mal in der Stadt herumgefahren, um die Sachen in Müllcontainer zu verteilen und dann raus aus der Stadt. Oder die Leiche ist sogar weit vom damaligen Suchgebiet entfernt und er ist nur weitergefahren, um den Kopf frei zu kriegen oder so. Das würde erklären, warum keine Spur von Leichengeruch im Haus oder im Auto zu finden war.
Ich denke nicht, dass es "so" zwecks Handy usw. war, denn vermeintlich hat der TV doch nach RR geschaut und es sollen vermeintlich "Treppengeräusche" gehört worden sein. Insofern hinkt das, wenn der TV gerade zu dieser Zeit mit dem AUto auf Achse war, die Mutter weggedrückt und anschließend zurückgerufen hat. Wie soll man dann reale Treppengeräusche simulieren?

Ich vermute anhand der Zeitleiste, dass der TV "danach" gefahren ist.


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24.02.2020 um 20:55
Klärt mich mal bitte auf....
Ich wohne in der Nähe, ich geh recht selten sogar in den Gropius Passagen ins Kino und ganz viel früher war ich da einkaufen.

Aber wieso glaubt ihr bitte, dass man irgendwo außerhalb der Passagen auf offener Straße, während des Vorbeifahrens WLAN Empfang hat???


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24.02.2020 um 20:57
Zitat von GlitterGlitter schrieb:Heisst das dann praktisch für mich Otto Normalverbraucher Deutsch das, wenn ich von meinem Recht Gebrauch mach keine Aussage zu machen ,die das mir dann nicht Negativ auslegen dürfen und sich durch das Verweigern der Aussage die (Richter )kein "schlechtes" Bild von mir dadurch bekommen dürfen und sich so ein Urteil über mich machen dürfen???
Ja; das bedeutet es.
Aus dem Recht des Beschuldigten zu schweigen folgt, dass aus einem Schweigen keine negativen Rückschlüsse gezogen werden dürfen.
Anders verhält es sich mit einem Teilschweigen.
Wichtig ist zudem, dass ein Teilschweigen belastend sein kann. Ein „wenig“ reden kann also auch nachteilig für den Beschuldigten sein!
Das würde ich zum Beispiel hier bei den ganzen Lügen sehen, die F. zu Anfang gemacht hatte.
Aber da kennt sich @Andante sicher besser aus.


https://www.google.com/amp/s/www.lhr-law.de/magazin/sie-haben-das-recht-zu-schweigen/amp


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24.02.2020 um 21:00
Zitat von monstramonstra schrieb:2. Deshalb geht die StA davon aus, dass F. etwas mit ihrem Verschwinden zu tun hat. Und mit ihrem Tod. [Verknüpfung: Rebecca ist verschwunden, weil sie tot ist.]
Und genau diese definitive Verknüpfung ist - in der Öffentlichkeit geäussert - zumindest momentan noch - nicht zulässig und befördert die Vorverurteilung des TV.


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24.02.2020 um 21:06
Zitat von andromeda187andromeda187 schrieb:Aber wieso glaubt ihr bitte, dass man irgendwo außerhalb der Passagen auf offener Straße, während des Vorbeifahrens WLAN Empfang hat???
Also "ich" (IHR) glaube das schon einmal gar nicht.
Falls es dort "WLAN" gibt und man im Gebäude oder nah davor Empfang hat, RR vielleicht eine automatische Verbindung aktiviert hätte, dann wäre es unter anderen Umständen denkbar.
Allerdings nicht einfach so beim Vorbeifahren. Ich denke das gar nicht.

Ich halte mich eher an die Aussagen der Staatsanwaltschaft.


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24.02.2020 um 21:07
Könnte es nicht auch so gewesen sein, das F Rebecca angeboten hat sie in die Schule zu fahren? Das es deswegen im Haus / Auto keine Beweise für eine Straftat gibt, weil die eigentliche Straftat woanders statt fand? Ist das zu weit her geholt? Ich meine es ist doch komisch wenn es kein Blut, keinen Hinweis, einfach nichts gibt ?


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24.02.2020 um 21:09
Zitat von andromeda187andromeda187 schrieb:Klärt mich mal bitte auf....
Ich wohne in der Nähe, ich geh recht selten sogar in den Gropius Passagen ins Kino und ganz viel früher war ich da einkaufen.

Aber wieso glaubt ihr bitte, dass man irgendwo außerhalb der Passagen auf offener Straße, während des Vorbeifahrens WLAN Empfang hat???
Vermutlich weil die oftmals auch noch Stück außerhalb verfügbar sind. Ich kenne es aus diversen Hotels, deren Wlan ich oft nutze, die gehen oft bis vor das Hotel. Hab zwar noch nie drauf geachtet, ob es überall so ist und wie weit das geht, aber könntest du es denn ausschließen? Denn dann könnte man mit dem Gedanken ja direkt abschließen.


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24.02.2020 um 21:11
@andromeda187
Wenn sich laut den EB R‘s Handy außerhalb des Hauses nicht mehr eingeloggt hat, dann auch nicht mehr in den gropius- Passagen .
Das wäre nämlich nachvollziehbar .


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