andromeda187 schrieb:Ich glaube die Wortwahl der StA hat auch einfach mit Wahrscheinlichkeit zu tun. Es gibt halt diese 0,000001% Möglichkeit, dass R von alleine gegangen ist oder was anderes passiert. Darauf deutet nichts hin, aber kann man es zu 100% ausschließen ohne Leiche oder Videomaterial ihrer Tötung oder ner Aussage? Nein! Daher muss die StA das einräumen. Es ist aber so gut wie ausgeschlossen.
Davon kann man nicht ausgehen! Ich erinnere daran, was die Staatsanwaltschaft sagte, als sie den Verdächtigten freilassen mussten:
Der Richter hat „aufgrund des gegenwärtigen Ermittlungsstandes Zweifel am dringenden Tatverdacht“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Behörde räumt sogar ein, dass die Entscheidung, den Haftbefehl aufzuheben, im „Hinblick auf die gegenwärtig bestehende Beweislage vertretbar“ sei.
Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen eine
große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat. Deine "0,000001%" dürften diesen Sachverhalt der großen Wahrscheinlichkeit erfüllen. Also muss man davon ausgehen, dass die Beweislage letztendlich dann doch bei weitem nicht so gut, ist, wie das hier zum Teil dargestellt wird.
Ich kann in diesem Zusammenhang auch die neuen Aussagen der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehen. Denn wenn man sich so absolut sicher ist, dass die Vermisste das Haus nicht lebend verlassen hat, dann besteht logischerweise auch der dringende Tatverdacht gegen den Schwager (denn nur er war ja im Haus), was dann auch wieder in einer Untersuchungshaft münden sollte. Meiner Meinung nach wurde hier am Jahrestag auf den Busch geklopft, um das Umfeld, Zeugen oder den mutmasslichen Täter selbst aufzuscheuchen. Viel mehr als zum Zeitpunkt der Beurteilung durch den Richter im letzten Jahr werden die Ermittlungsbehörden aktuell aber nicht haben. Der Fall wird ja inzwischen auch kaum noch aktiv bearbeitet.