msbarnaby schrieb:Seit wann muss eine Opferfamilie Hinweise liefern? Anders: wie kann die Familie eines vermissten Kindes an einer Aufklärung mitwirken, wenn sie doch selbst nicht wissen, wie ihr Kind verschwunden ist?
Wenn die Familie den Untersuchungsergebnissen der EB keinerlei Glauben schenkt, und immer wieder
Von einer Entführung/Verschleppung Rebecca ausgeht, den EB unterstellt sie würden nur einseitig recherchieren, dann wäre es doch mal angebracht zu erläutern wie man explizit auf diese Vermutung kommt.
Wenn mein Kind verschwinden würde, und ich den EB nicht glaube, dann würde ich aber jeden noch so kleinen Hinweis an die EB geben, um endlich mein entführtes/verschlepptes, oder ausgerissenes Kind wieder zu bekommen.
Kurz, ich würde mit den EB zusammenarbeiten.
Mein Kind ginge mir über Alles.
msbarnaby schrieb:Wie will man denn eine Verschleppung durch Dritte mit 100%iger Sicherheit ausschließen?
Also das Abgreifen vor der Bushaltestelle durch einen z.B. Sexualstraftäter?
Er war allein mit Rebecca vor ihrem Verschwinden im Haus, so dass wir fest davon ausgehen, dass er jedenfalls mit dem Verschwinden und mit dem Tod zu tun hat.
Deshalb ist ein Abgreifen an der Bhs ausgeschlossen. Einfach weil die Ermittlungsergebnisse das ergeben haben.