Pollo77 schrieb:Ihr haut ja alle in dieselbe Kerbe, was die Schuld von Florian angeht. Man kennt ihn doch gar nicht. Er ist vielleicht unschuldig. Da gibt es sicher mehrere Möglichkeiten, die zu Rs. Verschwinden geführt haben könnten. Ich kann mir jedenfalls einige davon vorstellen.
Und dabei bist Du sicher nicht der/die Einzige.
Aber ich habe Herrn Glage auch gehört und habe auch bereits zitiert,
Beitrag von pensionär (Seite 5.226) dass er sich vorgenommen hat, das Schicksal Rebeccas jedenfalls innerhalb seiner restlichen Dienstzeit bis zur Pensionierung zu klären = 10 Jahre. Und das zusammen mit der Mordkommission, die er sicher nicht nur aus Höflichkeit erwähnt hat, sondern auch insbesondere wegen ihrer speziellen Expertise und Manpower, auf die er als Herr des Verfahren besonders angewiesen ist.
Da er m. E. auch in seiner gesamten Erklärung nicht geblufft hat, mag jeder für sich daraus auch eine Meinung ableiten. Mehr geht nicht, weil wir keine Akteneinsicht haben. Das mag und muß innerhalb der Forumsregeln jeder für sich einschätzen. Mögliche Kriterien sind genannt - die spezifischen (m. E. hohen) Anforderungen des BGH für einen Indizienprozeß mit ggf. notwendig werdendem Ausschlußverfahren hat
@Andante Beitrag von Andante (Seite 5.252) eingeführt und wurden auch von mir
Beitrag von pensionär (Seite 5.253) zusätzlich zu vielen früheren Beiträgen zu dem Thema bereits ausgiebig zitiert.
Daß ein Ausschlußverfahren vom Bundesgerichtshof für möglich erklärt wurde, bedeutet aber noch lange nicht, dass in allen anderen möglicherweise so spezifisch ähnlich gelagerten Fällen die Indizien auch überhaupt zu dessen Anwendung ausreichend sind.
Es fällt auf, dass es in unserem Fall m. E. schon an einem hinreichend belegbaren Motiv derzeit fehlen würde. Das war im von mir zitierten Kölner Fall vor dem BGH eben nicht ganz so offen. Ob da kriminalistische Erfahrungswerte in unserem Fall schon ausreichen würden, möchte ich stark bezweifeln.
Und das alles weiß die Staatsanwaltschaft selbstverständlich auch und wird sich erfahrungsgemäß an die Gesetze und sehr komplexen Leitlinien der Rechtsprechung des BGH halten. Das sind nämlich deren "rote Balken".