msbarnaby schrieb:Eine Garnitur ungetragene Unterwäsche ist auch kein sicherer Beweis, dass R. das Haus nicht lebend verlassen hat.
Denn
Ich kann mir nicht vorstellen, dass R. die Unterwäsche hat liegen lassen, Mädchen in diesem Alter sind schon etwas schambehaftet.
Vieles ist in dem Alter einfach "peinlich".
Gismolino schrieb:das ist eine Behauptung der Presse, kein gesicherter Fakt! Es gab verschiedene Zeitungsartikel, die Herrn und Frau Reusch vermeindlich zitiert haben, aber Frau Reusch sagte abschließend ganz klar, dass ihr Mann nie gesagt hätte, dass F wegen Drogen unterwegs war
Dem widerspricht StA Gluge gestern in seinem Interview.
Das deutet doch daraufhin, dass der Vater wohl etwas "ausgeplaudert" hat, was wohl nicht öffentlich werden sollte.
Frau R. hat doch anschließend erklärt, dass ihr Mann dies so nicht gesagt hätte.
Hier denke ich, wollte man vermeiden, dass F. vielleicht in der Öffentlichkeit negative Presse bekommt, was bei manchen ja auch zu einer Vorverurteilung hätte führen können.
Juretta schrieb:Es ist doch völlig unlogisch, dass die Anwältin des Tatverdächtigen auch die Anwältin der Opferfamilie ist. Oder hat jemand sowas schon gehört?
Sehe ich eigentlich nicht so, man kann sich in Deutschland seinen Rechtsbeistand frei wählen.
Und wenn die Familie geschlossen ist und weiterhin an seine Unschuld glaubt, wäre das sinnvoll, sich gemeinsam vertreten zu lassen.
Aber hierzu kann vielleicht
@durchblick etwas beitragen, ich glaube er hat auf diesem Gebiet gute Kenntnisse.