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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

01.02.2020 um 09:09
Zitat von monstramonstra schrieb:Entscheidend für die Aufhebung war jedoch, dass nichts Neues (belastendes) hinzugekommen ist. Und so ist dann die Verhältnismäßigkeit ausschlaggebend. Und nicht der Verdachtsgrad.
Oder dass vielleicht einzelne Verdachtsmomente ausgeräumt wurden - auch das wissen wir nicht!


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01.02.2020 um 09:10
Zitat von monstramonstra schrieb:Mit meiner Formulierung "genau genommen" habe ich ausdrücken wollen, dass sich die Indizienlage nicht geändert hat, die dem dringenden Tatverdacht zu Grunde lag. Entscheidend für die Aufhebung war jedoch, dass nichts Neues (belastendes) hinzugekommen ist. Und so ist dann die Verhältnismäßigkeit ausschlaggebend. Und nicht der Verdachtsgrad.
Das mit der Verhältnismäßigkeit ist natürlich absolut richtig. Trug eine entscheidende Rolle bei seiner damaligen Entlassung.

Aber meinst du wirklich, dass noch ein dringender Tatverdacht gegenüber dem Beschuldigten vorliegt und auch niemals gestrichen wurde sozusagen?
Das wiederum denke ich weniger. Weil ansonsten hätte man den Haftbefehl ja auch nur außer Vollzug setzen können. Er wäre zwar entlassen worden, aber eben unter Auflagen, und wäre bei einem zwar nach wie vor dringenden Tatverdacht (aber eben nichts neues belastendes genug gegen ihn) doch sicherlich noch im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit oder nicht? Wäre sozusagen angemessen oder?

Da der Haftbefehl aber vollständig aufgehoben worden ist, denke ich wirklich, dass bis heute nur ein Anfangsverdacht gegenüber dem Beschuldigten besteht, der immerhin eine Aufrechterhaltung des Ermittlungsverfahrens gegen F rechtfertigt, weiterhin begründet.


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01.02.2020 um 09:25
Hier hat Monstra auch etwas zum Thema eingängig erklärt: Mordfall Charlotte Böhringer (Seite 1071) (Beitrag von monstra)
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Da der Haftbefehl aber vollständig aufgehoben worden ist, denke ich wirklich, dass bis heute nur ein Anfangsverdacht gegenüber dem Beschuldigten besteht, der immerhin eine Aufrechterhaltung des Ermittlungsverfahrens gegen F rechtfertigt, weiterhin begründet.
Ganz genau so verstehe ich das auch. Wurde auch so begründet:
Am Freitag hat ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Tiergarten nach einer Haftbeschwerde des 27-Jährigen den Haftbefehl aufgehoben. Damit kommt Rebeccas Schwager ohne weitere Auflagen frei. Der Richter hat „aufgrund des gegenwärtigen Ermittlungsstandes Zweifel am dringenden Tatverdacht“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Behörde räumt sogar ein, dass die Entscheidung, den Haftbefehl aufzuheben, im „Hinblick auf die gegenwärtig bestehende Beweislage vertretbar“ sei. Daher werde die Staatsanwaltschaft vorerst auch keine Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.

Der Schwager wird weiter verdächtigt

Ein Sprecher der Behörde erklärte: Die Beweislage in diesem Fall sei schwierig und reiche nicht aus, um einen dringenden Tatverdacht und die hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung zu begründen. Das alles sei ein normaler Vorgang – und zeige, dass es sich die Staatsanwaltschaft nicht leicht mache.

Die Ermittler hatten darauf gehofft, im Zuge der Untersuchungshaft weitere Hinweise zu bekommen. Doch seit Wochen sind keine neuen Indizien oder Beweise gegen den Schwager bekannt geworden. Der Verdacht konnte nicht weiter erhärtet werden, hieß es.
https://m.tagesspiegel.de/berlin/vermisste-rebecca-reusch-haftbefehl-gegen-schwager-aufgehoben/24133474.html (22.03.2019)

Damit bleibt Raum für Fragen in andere Richtungen, mit oder auch ohne Beteiligung von F.S. - ohne die EB damit zu diskreditieren.


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01.02.2020 um 09:33
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Darf ich fragen, woher du diese Definition hast?
Wie gesagt, das sind keine Rechtsbegriffe. Sondern in der Praxis gängige Umschreibungen, um die tatsächliche Indizienlage kurz und knapp zusammenzufassen. Genauso kann man von einem "schwachen Anfangsverdacht" sprechen.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Aber meinst du wirklich, dass noch ein dringender Tatverdacht gegenüber dem Beschuldigten vorliegt und auch niemals gestrichen wurde sozusagen?
Nein, ich hatte mich isoliert auf den Verdachtsgrad bezogen ("genau genommen"). Da kommt nun noch ein wichtiger Aspekt hinzu:

Voraussetzung für die U-Haft ist ja ein dringender Tatverdacht eines Tötungsdelikts (§ 112 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 StPO). Und eine Veränderung der Sachlage durch Zeitablauf (Dauer der U-Haft) ist insofern eingetreten, dass die Polizei nach der Leiche Rebeccas gesucht, diese aber nicht gefunden hat. Und damit ist der Verdacht, ob tatsächlich ein Tötungsdelikt vorliegt, nicht erhärtet worden.

Insofern ist es völlig korrekt, wenn der "dringende Tatverdacht eines Tötungsdelikts" nun nicht mehr besteht.

Und auch für eine Anklageerhebung reicht es nicht, denn dann müsste eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch sein. Die Indizienlage ist aber derzeit so (das dürfte sich auch im Prozess nicht ändern), dass eine Verurteilung ohne Todesbeweis sehr schwierig werden dürfte. Zwar gibt es immer wieder mal Verurteilungen ohne Leiche, dann aber kommen eben noch andere Indizien (z.B. Tatspuren) hinzu.

Ich verweise immer gerne auf den Fall "Maria Baumer" (auch hier im Forum). Da gibt es erhebliche Parallelen. Der Verlobte wurde mehrmals in U-Haft genommen und wieder freigelassen. Jetzt - 7 Jahre nach der Tat - sitzt er wieder. Man hat nun mittels neuer Analysetechniken in den Knochen der Leiche (die erst nach 1 Jahr gefunden worden war) Spuren eines Benzodiazepins gefunden. Das gleiche Medikament, dass der Tatverdächtige in einem Sexualdelikt eingesetzt hat. Jetzt haben sie ihn hoffentlich...


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01.02.2020 um 09:33
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Da der Haftbefehl aber vollständig aufgehoben worden ist, denke ich wirklich, dass bis heute nur ein Anfangsverdacht gegenüber dem Beschuldigten besteht, der immerhin eine Aufrechterhaltung des Ermittlungsverfahrens gegen F rechtfertigt, weiterhin begründet.
Das ist meiner Meinung nach völlig korrekt.
Der dringende Tatverdacht besteht nicht mehr, ohne wenn und aber. Genauso hat es der Herr StA Steltner auch gesagt. Und ob es intern diese Abstufungen "schwerwiegend" oder "nachhaltig" gibt, das weiß ich nicht. Ebenso wenig wissen wir, ob diese Bezeichnungen in diesem konkreten Fall überhaupt zutreffen.

@sooma,
die Definitionen von den Tatverdachtsstufen sowie Verurteilungswahrscheinlichkeiten sind mir bekannt.
Mir ging es nur um eben diese anderen beiden Begriffe, die ich so im Zusammenhang mit "Anfangsverdacht" noch nie gehört habe.


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01.02.2020 um 09:36
P.S.: "Hinreichend" würde ich ebenfalls nicht annehmen. Der bestünde, wenn eine Verurteilung im Wortsinn halbwegs sicher ist.

Innert knapp drei Wochen U-Haft also augenscheinlich vom dringenden zum nicht hinreichenden Verdacht. Da ist dann, wie auch irgendwo zitiert wurde(?), "die Beweislage zu dünn".

@Juretta
Dachte ich mir, sollte keine Belehrung sein. ;)

P.P.S.: Finde aber, dass man diese Begriffe nicht weiter untermischen sollte, dass das die Verdachtsbegriffe keine starren Festlegungen sind, ist sicher allen klar.


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01.02.2020 um 09:39
@sooma

Oh Danke für den Link. Also hatte die Haftbeschwerde ja doch Erfolg.
Bin bislang immer nur davon ausgegangen, dass sie geplant aber nicht mehr nötig gewesen ist. Ergebnis aber dassselbe: TV musste wurde wieder entlassen.


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01.02.2020 um 09:47
Zitat von soomasooma schrieb:So nehme ich das auch an. Die Idee mit dem Schrittzähler ist auch schlüssig, finde ich - läuft diese App denn automatisch?
Ja, die Healthapp läuft automatisch und man kann diese auch nicht vom Bildschirm deinstallieren.


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01.02.2020 um 10:03
Zitat von imakebesenimakebesen schrieb:a, die Healthapp läuft automatisch und man kann diese auch nicht vom Bildschirm deinstallieren.
Ist auf jedem iPhone diese App vorinstalliert?


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01.02.2020 um 10:15
Die Health-App läuft glaube ich immer im Hintergrund. Hatte Rebecca eventuell auch einen Tracker, der ständig den Puls usw. aufzeichnet?

@rhapsody3004

Der Vergleich hinkt mehr als das. Ich bekomme hier langsam das Gefühl, manche User wollen überhaupt nicht sachlich diskutieren.


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01.02.2020 um 10:30
Zitat von sweetpoisonsweetpoison schrieb:imakebesen schrieb:
Ja, die Healthapp läuft automatisch und man kann diese auch nicht vom Bildschirm deinstallieren.
Ist auf jedem iPhone diese App vorinstalliert?
Ja, das ist sie. Und man kann sie auch nicht löschen. Habe mal auf meinem iPhone 6 einen Tag von mir angeschaut und nachkonstruiert... es ist hochinteressant.


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01.02.2020 um 10:41
Zitat von imakebesenimakebesen schrieb:Ja, das ist sie. Und man kann sie auch nicht löschen. Habe mal auf meinem iPhone 6 einen Tag von mir angeschaut und nachkonstruiert... es ist hochinteressant.
Danke für die Info. Krass. Aber dann tatsächlich möglicherweise aufschlussreich - hatte das bisher unter "Smartphone-Daddel" verbucht. Und die Daten sind auf dem Gerät gespeichert oder der erwähnten Cloud? Oder sichert man sie da nur zusätzlich?


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01.02.2020 um 10:44
Zitat von imakebesenimakebesen schrieb:a, das ist sie. Und man kann sie auch nicht löschen. Habe mal auf meinem iPhone 6 einen Tag von mir angeschaut und nachkonstruiert... es ist hochinteressant.
Dankeschön

Muss man das selber sichern,oder einstellen wie oft und wann sich die Daten speichern? Wäre jetzt aber schon Zufall daß ausgerechnet morgens am 18. Das abgespeichert wurde


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01.02.2020 um 10:45
Zitat von imakebesenimakebesen schrieb:denn automatisch?
Ja, die Healthapp läuft automatisch und man kann diese auch nicht vom Bildschirm deinstallieren
Nein aber man kann diese App einfach deaktivieren. Einfach mal googeln da steht es beschrieben


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01.02.2020 um 10:47
Zitat von soomasooma schrieb:Danke für die Info. Krass. Aber dann tatsächlich möglicherweise aufschlussreich - hatte das bisher unter "Smartphone-Daddel" verbucht. Und die Daten sind auf dem Gerät gespeichert oder der erwähnten Cloud? Oder sichert man sie da nur zusätzlich?
Die Daten sind gespeichert. Ich kann schauen wieviele Schritte ich an Tag x im Dezember 2019 gemacht habe, wieviele Stufen ich gelaufen bin, wann das Handy nicht bewegt wurde...

Ich nutze diese App nicht, aber gehe schon davon aus, dass man diese in iCloud synchronisieren kann, wenn man das möchte.


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01.02.2020 um 10:47
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Und ob es intern diese Abstufungen "schwerwiegend" oder "nachhaltig" gibt, das weiß ich nicht. Ebenso wenig wissen wir, ob diese Bezeichnungen in diesem konkreten Fall überhaupt zutreffen.
Zitat von soomasooma schrieb:Innert knapp drei Wochen U-Haft also augenscheinlich vom dringenden zum nicht hinreichenden Verdacht. Da ist dann, wie auch irgendwo zitiert wurde(?), "die Beweislage zu dünn".
Irrtum. Die Begriffe "Anfangsverdacht", "dringender Tatverdacht" und "hinreichender Tatverdacht" sind keine "Stufen", die nach oben führen. Wo also der Verdacht irgendwie immer mehr zunimmt. Sondern Verdachtsgrade, die jeweils ihre eigenen Voraussetzungen haben und zu unterschiedlichen Stadien eines Ermittlungsverfahrens zu prüfen sind.

Hinreichender Tatverdacht ist kein "Weniger" zum dringenden Tatverdacht. Denn der hinreichende Tatverdacht ist erst - von der StA bei Abgabe und dann vom Eröffnungsgericht - zu prüfen (§ 199 StPO). Also erst dann, wenn ein Sachverhalt ausermittelt ist. Der "dringende Tatverdacht" ist dagegen für eine strafprozessuale Maßnahme (U-Haft) notwendig. Da muss noch kein hinreichender Tatverdacht gegeben sein.

Und nun noch ein Beispiel für einen nicht "schwerwiegenden" oder "nachhaltigen" Anfangsverdacht (ist mir selbst passiert):

Ich gehe in einen Elektronikmarkt und sehe nach CDs. Kaufe keine und will den Markt verlassen. Werde vom Ladendetektiv aufgehalten. Ich hätte zwei CDs eingesteckt. Ich bestreite und weigere mich, mich von ihm abtasten zu lassen. Die Polizei kommt. Will mich und meinen Rucksack durchsuchen. Das darf sie. Anfangsverdacht und Gefahr im Verzuge. Aber kein schwerwiegender oder nachhaltiger Anfangsverdacht, denn die Sache lässt sich sofort aufklären: Polizisten durchsuchen mich und finden nichts. Detektiv hat sich geirrt. Kein Anfangsverdacht mehr. Das sieht bei unserem Schwager anders aus.


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01.02.2020 um 10:48
Zitat von WiedergastWiedergast schrieb:Nein aber man kann diese App einfach deaktivieren. Einfach mal googeln da steht es beschrieben
Klar, kann man sie deaktivieren, ich habe nicht mal gewusst, dass sie bei mir läuft...


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01.02.2020 um 10:49
Zitat von WiedergastWiedergast schrieb:Nein aber man kann diese App einfach deaktivieren. Einfach mal googeln da steht es beschrieben
Ahso, danke, ich hatte jetzt den Eindruck, das ginge nicht. Allet Neuland! :D

Trotzdem sehr aufschlussreich:
Zitat von imakebesenimakebesen schrieb:Die Daten sind gespeichert. Ich kann schauen wieviele Schritte ich an Tag x im Dezember 2019 gemacht habe, wieviele Stufen ich gelaufen bin, wann das Handy nicht bewegt wurde...



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01.02.2020 um 11:04
Zitat von monstramonstra schrieb:Und nun noch ein Beispiel für einen nicht "schwerwiegenden" oder "nachhaltigen" Anfangsverdacht
Ich verstehe ja deine Erklärungen. Was ich eigentlich wissen wollte: Ist dieser Ausdruck "schwerwiegender Anfangsverdacht" in Ermittlerkreisen oder in der StA ein üblicher Ausdruck?
Und woher wissen wir, dass es sich in diesem Fall um einen "schwerwiegenden" Anfangsverdacht handelt?

Es tut mir leid, wenn ich immer wieder nachhake. Aber ich höre diesen Ausdruck heute das erste Mal. Und "Google" hilft mir da nicht weiter.

Es gibt doch hier im Forum Leute, die sich auskennen. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?


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