Durchblick0815 schrieb:Es hat sich nichts entkräftet. Bitte mal eine Quelle dafür , dass dies so ist. Das Gegenteil ist doch der Fall. Die Ermittlungsbehörden haben mantraartig erklärt , dass sich an der Person des Tatverdächtigen nichts geändert hat.
Eine Tatverdächtigung ist kein Generalverdacht.
Die Vorwürfe - Tat, Verbringung, Verschleierung usw. sind allesamt nicht bewiesen worden.
Der entsprechende dringende Tatverdacht wurde auf Anfangsverdacht zurückgestuft, Haftbefehl ohne Auflagen aufgehoben.
Kann es sein, das allein die Tatsache, das jemand als Verdächtiger geführt wird, ausreicht, um ihm eine Tat anzulasten?
Mir sei die Frage gestattet, was wäre, wenn die Ermittler das Verfahren aus Mangel an Beweisen einstellen?
Sieht man dann F immer noch als „Täter“, obwohl dann ja selbst der Anfangsverdacht entfallen würde?!
Oder wäre das lebende Auftauchen von R die einzige Möglichkeit, den Vorverurteilungsmakel des Publikums abzuwerfen?