rhapsody3004 schrieb:Deine teilweise wirklich guten Verteidigungsstrategien im Kampfe für die Reputation des TV in allen Ehren, aber als ein Verfechter von Tatsachen wie du einer bist, was ok ist, verwundert es mich schon, dass du dir so sicher bist, ohne Tatsachen sowohl als auch zu kennen.
Wir kennen zwar auch keine Tatsachen, wissen um die tatsächliche Wahrheit nicht bescheid, aber du ebensowenig. Oder kennst du die tatsächliche Wahrheit in diesem Fall? Was lässt dich bzgl. Unschuld so sicher werden?
Hier liegt der Fehler Ihrer Beurteilung.
Ich treffe gar keine Einordnung von Schuld oder Unschuld.
Es gibt nur diverse Punkte, die im Fall nicht passen und, leider, von einigen leichthin durch Vorurteil abgehandelt werden.
Dabei spielt es keine Rolle, um welche Person es sich handelt.
Ich hätte durchaus einige Fragen, die nicht R oder F betreffen, aber aus Forenregeln oder bestehenden Gesetzen nicht erörtert werden können.
Also bitte das kritische Hinterfragen nicht mit einer Voreinnahme verwechseln.
Für mich ist eine Person erst dann einer Tat schuldig, wenn ihm/ihr diese nachgewiesen wurde.
Ebenso gilt das für eine Tat als solches.
Solange es keinerlei Spur oder Nachweis für eine Tst gibt, ist diese für mich nicht bewiesen.