Lesebrille schrieb:Die Haftbeschwerde war nicht notwendig, aus juristischer Sicht.
Sie ist zwar probates Mittel, nur unter den vorliegenden Fakten überflüssig, da F ohnehin entlassen werden musste.
Somit nicht als Anhalt geeignet, einen „möglichen“ Verlauf (hier wird ja schon wieder spekuliert) in höherer Instanz auszumalen.
Doch, sie wäre ein netter Anhalt gewesen. Nämlich der, wie eine höhere Instanz die vorliegende Indizienkette, die ursprünglich zum Haftbefehl geführt hatte, bewertet hätte. Er aufgrund derer also entweder niemals hätte in Haft genommen werden dürfen, eben weil die Indizienkette für einen dringenden Tatverdacht nicht ausreichend genug gewesen ist.
Dann wäre er nach Haftbeschwerde bzw. bei Erfolg derer natürlich ebenfalls entlassen worden.
So, wie es allerdings abgelaufen ist, sind andere Umstände zum Tragen gekommen, die zwar am Ende dasselbe Ergebnis hatten (Entlassung/Aufhebung des Haftbefehls), aber doch ein wesentlicher Unterschied zudem gewesen sind als wäre er, als hätte man den TV F auf Grundlage dessen entlassen müssen, weil die Indizienkette, die ursprünglich zum Haftbefehl geführt hatte, nicht ausreichend genug gewesen ist, um damit einen dringenden Tatverdacht gegenüber dem TV zu begründen. Das wäre dann von der nächsthöheren Instanz gekommen und wäre viel mehr ein Faustschlag für den Ermittlungsrichter der niederen Instanz sowie für die Staatsanwaltschaft gewesen.
Dann hätte ich deine Kritik bzgl. der Indizienkette, die zum Haftbefehl geführt hatte, sogar verstehen können. Denn die höhere Instanz hätte es dann genauso wie du und die Anwältin von F gesehen.
So wurde aber überhaupt nicht der "ursprüngliche" Haftbefehl einschließlich die Indizienkette, die zum Haftbefehl geführt hatte, angegriffen - sondern musste er unter ganz anderen Voraussetzungen nach 3 Wochen wieder entlassen werden.
Und zwar nicht weil der ursprüngliche dringende Tatverdacht und somit auch der Haftbefehl zum damaligen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt gewesen wäre, Nein, sondern weil der dringende Tatverdacht nach 3 Wochen einfach nicht länger aufrechterhalten werden konnte.
Zum damaligen Zeitpunkt war aber der dringende Tatverdacht auf Grundlage einer Indizienkette ausreichend. Das ist das entscheidende und der Unterschied zudem, als hätte eine Haftbeschwerde, die das Ursprüngliche angefochten hätte, Erfolg gehabt.
Letzendlich wäre wie gesagt nur das Ergebnis dasselbe gewesen: Der TV hätte so oder so entlassen werden müssen.
Ich weiß nicht ob ich das halbwegs verständlich erklärt habe.