Wo ist Rebecca Reusch?
24.01.2020 um 07:39fortylicks schrieb:eben: wenn sie es beweisen können. Dann erheben sie Anklage...Nichts anderes habe ich gesagt: WENN sie es beweisen können....
Demnach können sie es zum jetzigen Zeitpunkt nicht beweisen.
fortylicks schrieb:eben: wenn sie es beweisen können. Dann erheben sie Anklage...Nichts anderes habe ich gesagt: WENN sie es beweisen können....
Juretta schrieb:Demnach können sie es zum jetzigen Zeitpunkt nicht beweisen.wissen wir doch gar nicht :) Vielleicht erfolgt morgen schon eine Anklage. Wer weiß?!
fortylicks schrieb:Darum ging es aber nicht; Deine Aussage war, dass die Ermittler sich in ihrer Wortwahl so ausdrücken als ob sie selber unsicher wären. Und das ist eben nicht der Fall sondern übliches Prozedere.Ich denke, damit ist alles gesagt!Noch mal die Frage: Gibt es dazu eine Quelle (irgendeine Juristenseite etc.) die belegt, dass das ein "übliches Prozedere" ist, kommst du selber aus der Branche oder ist es eine einfache Vermutung von dir?
BoobSinclar schrieb:Es gibt noch die dritte Partei, die sich in keinerlei Richtung festlegen kann. Und das kann sie eben nicht, weil es keine Beweise gibt.Und das sollte sie auch dürfen, ohne mit "es ist alles gesagt" in ihren Gedankengängen immer wieder ausgebremst zu werden. Hier hat das ein regelrechtes Muster.
fortylicks schrieb:Du meinst also, dass sich die Behördensprecher einer anderen (welcher?) Bedeutung der deutschen Sprache bedienen, wenn sie die Bevölkerung in öffentlichen Stellungnahmen über die Ermittlungen informieren? Eine Art Geheimcode? Den dann wer entschlüsseln soll?Juretta schrieb:aber ganz sicher ist das so!
Die Definition der Formulierung "von etwas ausgehen" ist im Duden oder überall im Netz nachzulesen. Warum sollte das im Juristendeutsch was anderes bedeuten?
rhapsody3004 schrieb:Kurz:Danke! Wie immer gut erklärt.Es ist wichtig, sich genau das immer mal wieder bewusst zu machen, denn genau so ist es und danach richten, müssen sich auch alle richten. Die EB, auch, wenn sie Fehler machen können, werden das auch tun, weil die Konsequenzen eines Fehlverhaltens enorm wären und nicht für die Professionalität einer Behörde spricht.
Ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person birgt immer das Risiko in den Fokus der Öffentlichkeit zu geraten. Erst recht wenn es dann auch noch eine Öffentlichkeitsfahndung innerhalb des Ermittlungsverfahrens gibt.
Trotzdem werden Persönlichkeitsrechte von TV nicht willkürlich verletzt. Es wird auf- und abgewogen. Es muss auch stets mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang sein.
Und hat eine gewisse Öffentlichkeitsfahndung ihren Zweck erfüllt, ab dann greifen Persönlichkeitsrechte auch wieder stärker. Trotzdem kann man auch erneut wieder in diese eingreifen, wenn erneut Rechtsgrundlagen dafür gegeben wären. Willkürlich passiert also niemals etwas.
Das kann man den EB auch nicht vorwerfen. Dazu muss ich nicht mal deren Arbeit kennen, um zu vertrauen, dass die EB ebenso wie Gerichte niemals willkürlich in die Persönlichkeitsrechte von TV eingreifen.
Gilt übrigens auch für die Hausdurchsuchung. Eine Hausdurchsuchung geschieht auch nicht willkürlich nach Lust und Laune. Damit die EB eine Hausdurchsuchung ohne Einverständnis vornehmen können, bedarf es eines Durchsuchungsbeschlusses. Den stellt nur ein Richter aus, wenn er die Maßnahme für angemessen, gerechtfertigt hält.
Nur bei Gefahr im Verzug, unmittelbare Gefahr für Leib und Leben von Rebecca zb. im Haus - nur dann hätten die EB auch ohne Durchsuchungsbeschlusses tätig werden können, was hier aber nicht der Fall gewesen ist.
Matula007 schrieb:Nach der grosszügigen erneuten Freischaltung kamen sehr viele gut Beiträge, vor allem rechtlich perfekte Analysen des "Status Quo". Meiner Meinung nach wird oft der Erkenntnisstand der EB angezweifelt, oder wenn doch so konkret vorhanden die Frage warum der TV dann nicht weiterhin inhaftiert wäre. Seitenlange Betrachtungen des Router/Handyverhaltens, welche die Ermittler sowieso genauer haben wie es viele hier vermuten. Wo dran liegts also, dumme Ermittler? Nein. Mangels eines Leichenfundes könnten sich noch so starke Tötungsindizien/Beweise im Haus finden lassen, allein ergibt sich kein konkreter Todeszeitpunkt. Handy/Routerverhalten kann dabei fremdgesteuert gewesen sein, einzige Frage ist wer zum fraglichen Todeszeitpunkt anwesend war. Nur allein damit besteht gegen den immer noch TV eben nicht mehr der dringende(=alleinige Tatverdacht), und nur damit erklären sich die Schwierigkeiten der ErmittlerSehr gut auf den Punkt gebracht, so sehe ich das auch. Wir würden sicher staunen, überrascht sein, wenn wir ihr "fertiges" Bild, die anderen Puzzleteile sehen könnten.
Matula007 schrieb:Was geschafft haben, evtl. eine Leiche zu entsorgen? Das haben tausende dümmere Straftäter in der Kriminalhistorie schon vor ihm geschafft. Das allein, wäre die Verbringung 100% bewiesen, macht ihn auch noch nicht zum TäterDas stimmt, aber die möglichen Spuren an der Leiche. Das wird das fehlende Puzzlestück darstellen mMn. Daher der ganze Aufwand im Vorfeld, alles was noch fehlt ist R.
Stradivari schrieb:Die medialen Aussagen der Familie haben vorwiegend Verwirrung gestiftet, die Aussagen der STA weisen in eine Richtung und während wir hier mit ein paar Puzzleteilen weiter am „ Rand“ arbeiten u uns die wesentlichen Teile fehlen, gehe ich davon aus , dass die EB vielleicht nicht den Rand beisammen haben aber evtl inzwischen schon Teile des Bildes.
waldkind7 schrieb:und wer hat sie zuletzt persönlich gesehen oder gesprochen (Freunde), wo ist ihre Einkäufe?Von dem, was man weiß, die Schwester abends. Der Pizzabote, der die Pizza brachte. Die beiden haben es dich doch gemütlich gemacht und noch was gespielt , sich unterhalten und sind dann zu Bett, so hieß es.
Das sind nicht unwesentlichen Details, finde ich.
Durchblick0815 schrieb:Im Ermittlungsverfahren sind die verwendeten Formulierungen üblich. Das hat nichts mit Unsicherheit zu tun. Ich finde sogar hier , dass Herr Steltner sehr sicher klingt.Natürlich kannst du auch Recherche betreiben, wenn Dir das nicht reicht.
sooma schrieb:Du meinst also, dass sich die Behördensprecher einer anderen (welcher?) Bedeutung der deutschen Sprache bedienen, wenn sie die Bevölkerung in öffentlichen Stellungnahmen über die Ermittlungen informieren? Eine Art Geheimcode? Den dann wer entschlüsseln soll?Ich habe recherchiert, aber nichts gefunden, dass "wir gehen davon aus...." übliche Formulierungen sind. Warum nennt uns nicht jemand eine Quelle dazu, irgendwo müsst ihr euer Wissen doch her haben.
Fritz_D1 schrieb:Die EB scheinen es zu wissen, können aber nicht darüber sprechen. Man stelle sich vor, was passieren würde wenn alles öffentlich bekannt wäre, was die EB in ihrer Meinung bekräftigt hat. Wenn jeder nachvollziehen könnte das der TV hochverdächtig ist, aber es nicht vor Gericht beweisbar ist.Ich vermute auch, dass es genau darum geht. Deswegen auch die verbissene Suche überall.
Juretta schrieb:Ich habe recherchiert, aber nichts gefunden, dass "wir gehen davon aus...." übliche Formulierungen sindKürzlich erst: Polizei München, "Wir gehen davon aus, dass Mutter und Tochter tot sind" Pressekonferenz Polizei München
waldkind7 schrieb:Ich meine, wenn ihre Einkäufe vorliegen, sollte es kein Problem sein zu beschreiben, was R. am Samstag eingekauft hat. Hat sie nun Bilderrahmen gekauft oder Fotos ausgedruckt?Vielleicht stimmt beides, sie hat Fotos ausgedruckt und Bilderrahmen gekauft. Das kann man alles in den Gropius-Passagen erledigen. Ich kann mir vorstellen, dass die Passagen von ihr öfter besucht wurden, das ist auch eine Art Treffpunkt für Jugendliche. Auch die Schule ist gleich in der Nähe. Auskunft darüber könnten nur die Eltern geben, wenn sie das überhaupt (noch) so genau sagen könnten.
sundra schrieb:Sie wissen mehr, können nicht reden, weil sie dann beweisen müssten. Das können sie noch nicht, weil R. fehlt.Sprich: die Indizien und somit der Verdacht reichen nicht für eine Anklage aus. Das wurde ja auch klar kommuniziert. Das lässt nun mal Raum für Fragen und ganz unterschiedliche, mögliche Szenarien (ggf. in Beteiligung des Tatverdächtigen) offen.
Noella schrieb:Kürzlich erst: Polizei München, "Wir gehen davon aus, dass Mutter und Tochter tot sind" Pressekonferenz Polizei MünchenWas soll uns das jetzt sagen? Das ist doch die GLEICHE Situation. Auch damals (Juli 2019) galten die Personen als vermisst. Auch zu dem Zeitpunkt gab es keine BEWEISE gegen den Ehemann. Darum "Wir gehen davon aus...".
sundra schrieb:Überleg doch mal, nicht böse gemeint;), aber die müssen doch so formulieren, wenn noch keine 100% Beweise vorliegen. Weil nur dann die Formulierung lauten dürfte: Wir wissen, wir haben etc...Das ist doch das, was manche user sagen wollen. Es liegen keine 100%igen Beweise vor.
Juretta schrieb:Darum "Wir gehen davon aus...".Und genau die Formulierung ist nicht zu unterstätzen. Denn um von etwas auzugehen, muss ja was vorliegen. Das sagt auch keiner so schnell. Im Gegenzug gibt es ja auch die Formulierung, wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt oder generell nicht davon aus das.
Juretta schrieb:Das ist doch das, was manche user sagen wollen. Es liegen keine 100%igen Beweise vor.Was ich aber meinte ist: Es können schon 99,9% Beweise vorliegen und der kleine Rest (0,1%) und damit wichtigste Beweis fehlt. Und genau weil das fehlt, wählt man die Formulierung: Wir gehen davon aus, damit sollte es aber auch jetzt gut sein;)
sundra schrieb:damit sollte es aber auch jetzt gut sein;)Also ich denke, die beiden "Parteien" kommen hier sowieso nicht auf einen Nenner. Dann lassen wir es also mal gut sein.
Juretta schrieb:Also ich denke, die beiden "Parteien" kommen hier sowieso nicht auf einen Nenner. Dann lassen wir es also mal gut sein.Auch die, die sich nicht "parteizugehörig" fühlen, haben's damit hier manchmal schwer. 😁
waldkind7 schrieb:Was hat R. noch am Samstag nach ihrem Einkauf gemacht , wann kam sie zu J. und wer hat sie zuletzt persönlich gesehen oder gesprochen (Freunde), wo ist ihre Einkäufe?Sicher ist man da auch noch weiter zurückgegangen und auch den Hinweisen des Kindes (Sichtung Schule) und den Aussagen des Vaters (Schulwechsel) gefolgt, um mögliche Konflikte oder Probleme in der näheren Zeit vor dem Verschwinden abzuklären.
Das sind nicht unwesentlichen Details, finde ich.