jabitte schrieb:Die Feststellung das er der TV ist ging mir zu schnell es war klar das es keine 100% Beweise gibt um ihn dingfest zu machen
Etwas ähnliches hat auch seine Anwältin gesagt, die übrigens auch die Öffentlichkeitsfahndung kritisiert hatte, dazu gleich noch was.
Was heißt es ging dir zu schnell? Eigentlich hat das Ganze für meinen Geschmack zu lange gedauert, allein wenn ich an die Hausdurchsuchung denke. Der TV hatte theoretisch noch massig Zeit Gewisses unkenntlich und/oder verschwinden zu lassen.
Aber da wir in einem Rechtsstaat mit Gott sei Dank hohen Hürden für staatliche Eingriffe in die schützenswerte Privatsphäre von Bürgern leben und es nicht nach meinem persönlichen Geschmack geht, kann ich damit leben.
Aber mal was allgemeines;
Um für einen TV (vom Gericht übrigens) Haftbefehl zu erwirken, für anschließende U-Haft zb., bedarf es nicht erst Beweise.
Wie der Fall Rebecca gezeigt hat, genügen einzelne Fakten zusammengetragen damit sich daraus eine ausreichende "Indizien"kette (keine Beweiskette) ergeben kann. Diese Indizienkette wiederum rechtfertigt dann auch einen dringenden Tatverdacht, wenn die Indizienkette schwerwiegend genug ist. Für wenigstens einen Ermittlungsrichter war sie anfänglich ausreichend schwerwiegend, um einen dringenden Tatverdacht zu sehen und der StA zu folgen.
Anbei ist ein dringender Tatverdacht auch nur für einen Haftbefehl von entscheidender Bedeutung, nur dafür oberste Voraussetzung.
jabitte schrieb:Im nähere Umgebung von Berlin ist der TV definitiv verbrannt
Beruflich wie Privat
Das wissen wir doch überhaupt nicht.
Davon mal ab, besteht natürlich immer ein gewisses Grundrisiko. Spätestens, wenn ein TV zu einem Beschuldigten wird, offiziell ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person eingeleitet wird.
Nun gut, hier kam leider noch die Öffentlichkeitsfahndung hinzu, die aber auch einen Sinn hat, unter gewissen Umständen gerechtfertigt ist - und sogar auch wieder richterlich genehmigt werden muss.
Diese Umstände lagen zum damaligen Zeitpunkt vor, so sehe ich das.
Die Öffentlichkeitsfahndung ergab sich aus gewissen Umständen (Kesy und Zeugen) diente dem Zweck das Ermittlungsverfahren voranzubringen, Rebeccas Schicksal wohlmöglich baldig aufklären zu können. Eine Garantie darauf vorab gibt es allerdings nie. So kann man auch nicht denken, da man ansonsten jegliche Öffentlichkeitsfahndung auch gleich sein lassen könnte.
Die Öffentlichkeitsfahndung, wie im Fall Rebecca, hatte aber zumindest gute Chancen auf Erfolg vorab, ohne absolute Sicherheit dabei zu haben.
Eine Öffentlichkeitsfahndung mit unverpixeltem Bild des TV darf übrigens solange bestehen, wie sie den Zweck erfüllt. Ist der weitere Zweck zweifelhaft oder ist der eigentliche Zweck bereits erledigt, so wird auch die Öffentlichkeitsfahndung gegen den TV eingestellt, Bilder des TV wieder verpixelt gezeigt. Schutz der Persönlichkeit greift dann wieder höher. Ihn dann trotzdem weiterhin öffentlich zur Schau zu stellen, wäre also ungerechtfertigt und das könntest du dann kritisieren.
Ab dem Zeitpunkt, als die Öffentlichkeitsfahndung gegen den TV beendet war, keinen weiteren Nutzen/Sinn hatte, wurde auch gleich sein Gesicht von offizieller Seite wieder verpixelt und zumindest unsere seriösen Medien, unsere seriöse Presse, folgtem ebenfalls diesem Beispiel und zeigte den TV nur noch verpixelt. Denn wenn nicht, dann hätte seine Anwältin hier wieder gute Chancen Stichwort eine Unterlassung durchzusetzen oder wie man das richtig nennt.
Vorher, während der Öffentlichkeitsfahndung, hatten allerdings auch die Medien ein Recht darauf den TV unverpixelt zu zeigen.
Außerdem sind Medien im Falle einer Öffentlichkeitsfahndung ein nützliches Hilfsmittel auf Erfolg.
Kurz:
Ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person birgt immer das Risiko in den Fokus der Öffentlichkeit zu geraten. Erst recht wenn es dann auch noch eine Öffentlichkeitsfahndung innerhalb des Ermittlungsverfahrens gibt.
Trotzdem werden Persönlichkeitsrechte von TV nicht willkürlich verletzt. Es wird auf- und abgewogen. Es muss auch stets mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang sein.
Und hat eine gewisse Öffentlichkeitsfahndung ihren Zweck erfüllt, ab dann greifen Persönlichkeitsrechte auch wieder stärker. Trotzdem kann man auch erneut wieder in diese eingreifen, wenn erneut Rechtsgrundlagen dafür gegeben wären. Willkürlich passiert also niemals etwas.
Das kann man den EB auch nicht vorwerfen. Dazu muss ich nicht mal deren Arbeit kennen, um zu vertrauen, dass die EB ebenso wie Gerichte niemals willkürlich in die Persönlichkeitsrechte von TV eingreifen.
Gilt übrigens auch für die Hausdurchsuchung. Eine Hausdurchsuchung geschieht auch nicht willkürlich nach Lust und Laune. Damit die EB eine Hausdurchsuchung ohne Einverständnis vornehmen können, bedarf es eines Durchsuchungsbeschlusses. Den stellt nur ein Richter aus, wenn er die Maßnahme für angemessen, gerechtfertigt hält.
Nur bei Gefahr im Verzug, unmittelbare Gefahr für Leib und Leben von Rebecca zb. im Haus - nur dann hätten die EB auch ohne Durchsuchungsbeschlusses tätig werden können, was hier aber nicht der Fall gewesen ist.
Ich denke die EB ständig zu kritisieren, ist wirklich Fehl am Platz. Die EB wissen was sie tun. Und die zuständigen Ermittlungsrichter ebenso.