cyclic schrieb:r @digi1 widerlegt die Ausführungen von @Dirk.l in diesem Post: Beitrag von Dirk.L, Seite 4.620
Die ich auch für falsch halte. Daher die Bitte um Belege. Wenn du die Posts seitdem liest, wird dieser Behauptung von @Dirk.l ja einiges an
Bedeutung beigemessen, so dass ein Klärung da in jedem Fall nötig ist.
Es steht die unbewiesene Behauptung im Raum, Ermittler könnten schlechthin alles überall auslesen.
(Dass es keineswegs so ist, ist ein lästiger Schönheitsfehler, den die Realität für die Beamten tagtäglich bereit hält. Muss hier aber niemanden interessieren.)
DieCaro schrieb:Ein anderes WLAN-Netz ebenso, wenn seitens der Ermittler bereits die gesicherte Erkenntnis besteht, dass die Nachricht im Haus empfangen wurde. Und davon ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszugehen - weil: siehe oben.
Zirkelschluss. Merkste selbst, ne?
;)Edelstoff schrieb:Hier ist doch auf den letzten 4000 Seiten schon zig-mal erklärt worden, was die Routerdaten beinhalten und was nicht. User haben wahlweise behauptet die Router würden den kompletten Internetdatenverkehr speichern oder einen Zeitverlauf der Signalstärken der im WLAN angemeldeten Geräte. Niemals konnte ein User auf entsprechendes Fachwissen, entsprechende Datenblätter und Publikationen verweisen.
digi1 schrieb:Und wo genau gibt es die Quelle, dass diese WA im Haus empfangen wurde? Das ist ja die alles entscheidende Frage. Wenn vom Handy 7.40 Uhr eine letzte Nachricht verschickt wurde (aus dem Bad?) und ab 8 Uhr ausgeloggt war, warum wurde dann nicht erwähnt, dass es 8.40 nochmals eingeloggt war im Haus? Über mobile Daten kann es auch nicht sein, da wäre der Standort nachvollziehbar. Es bleibt also nur ein anderes WLAN-Netz.
Es gibt keine offizielle Information darüber. Daher wird gemutmaßt. Was legitim ist. Weniger legitim ist der giftige Eifer, mit dem Mutmaßungen zu Tatsachen deklariert werden.
Auch wenn jemand immerhin beruflich mit Routern zu tun hat und weiß, dass nicht alle Router alles speichern, glauben fast alle anderen mit rührender Treuherzigkeit zu wissen, dass Ermittler grundsätzlich alles sowieso schon wissen und es nur noch nicht mitgeteilt haben.
Myon-Neutrino schrieb:Also, auf die Gefahr hin, mich wegen längst geklärter Angelegenheit in die Nesseln zu setzen, hat die StA ihre Aussage "gehen davon aus...das Haus nicht lebend verlassenen" eigentlich jemals in der Öffentlichkeit (!) begründet bzw. untermauert? Im Sinne von a) "weil etwas im besagten Haus gefunden", b) "weil keine weitere Sichtung außerhalb des Hauses mehr von Rebecca" oder c) jegliche andere erdenkliche Begründung?
In die Nesseln setzt Du Dich selbstverständlich.
:D Die äußerst vage Begründung ist bereits genannt worden.
Was allerdings wirklich besorgt stimmt, ist die sehr lange Abwesenheit Rebeccas ohne jedes (bekannte) Lebenszeichen. Die Wahrscheinlichkeit ist also gering, dass sie lebt, und noch geringer, dass es ihr gut geht.
sweetpoison schrieb:Eine Restwahrscheinlichkeit das R. noch lebt gibt es(wären nur 100% wenn ihre Leiche gefunden wird),selbst eine minimale %Zahl sagt,sie könnte noch leben.Wenn ihr mal eure eigene Meinung zur Seite legt und das als Fakt zulasst gäbe es hier im Forum weniger Reibereien.
Die besondere Logik einiger Mitdiskutanten ist: Eine "sehr geringe Wahrscheinlichkeit" wird als Ausgeschlossen umgedeutet. Nehmen wir gern x = 2%. Das sind 2 Fälle von 100 verschwundenen 15-jährigen Mädchen, die überleben. Diese 2 kann man nicht wegdefinieren. 2% sind 2 Mädchen von 100. Das Risiko, eine Routine-OP unter VN nicht zu überleben, ist auch verschwindend gering (2%). Tja, trotzdem ist mein Opa gestorben. Genauso ist es möglich, dass Rebecca zu den x% gehört.
Man könnte diese Rechnung einfach so stehen lassen und sich über die geringprozentige Restwahrscheinlichkeit eines glimpflichen Ausgangs hoffend erfreuen. Ich habe keine Ahnung, aus welcher Motivation heraus giftige Abwehrkämpfe gegen die begründete (geringe) Hoffnung geführt werden. Mir ist das ein Rätsel.
Andante schrieb:Da Rebecca wahrscheinlich bei ihren Wegschnappern lebt, gibt es kein Tötungsdelikt. Ergo können die Ermittler ihre Arbeit einstellen. Man fragt sich ja, warum sie überhaupt Arbeit in den Fall investiert haben.
Der diametrale Widerspruch ist noch kein Argument.
"Wegschnappen" ist ein strafbares Delikt, das weißt Du. Die Ermittler werden sich hüten, die Arbeit einzustellen. Im Gegenteil. Sie ermitteln weiter "in alle Richtungen".
:)