hajohh schrieb:Überall wo man sicher ist
siehste, das ist der große Unterschied. Hier redet man im Konjunktiv, um keine Überraschung in einem evtl. Prozess zu erleben. Warum sollte man sich da zu weit aus dem Fenster lehnen. Ist gar nicht nötig. Heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass man von einer lebenden R. ausgeht.
Ist eine StA vollkommen sicher, wird SOFORT Anklage erhoben. Das ist der genaue Unterschied zu diesem Fall. Sie versuchen, ein Tötungsdelikt, von dem sie selber sicher ausgehen, hieb- und stichfest zu machen. Wenn das der Fall ist, werden sie Anklage erheben - und es gibt eine Verhaftung!
Gelingt ihnen das nicht, würde ihnen eine Aussage: R. ist sicher tot, komplett um die Ohren fliegen. Aber auch wenn das nicht gelänge, dann hieße das auch nicht, dass es kein Tötungsdelikt gegeben hätte. Man kann es nur nicht zu 100 % nachweisen. Aus welchen Gründen auch immer.
Man kann ja gern an einen anderen Ablauf glauben, die StA und die Ermittler glauben an an Tötungsdelikt und arbeiten entsprechend. Anzeichen für andere Abläufe gibt es für sie anscheinend nicht.
Und damit hat sich das Thema - wenigstens für mich- erledigt!