faltono schrieb:Bitte nicht die Contanance verlieren. Warum haben denn verschiedene Richter die gleiche Faktenlage unterschiedlich bewertet?
Bitte die Rechtschreibung auch nicht verlieren
:D.
1. Weil es nunmal eine knappe Sache war
2. Weil beim Antrag auf Beendigung der Haft Zeit verstrichen war, in welcher es nicht gelang, den Tatverdacht zu erhärten in der Form, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist.
3. Weil bei der Anordnung der U-Haft der Haftgrund die mögliche Verdunkelungsgefahr gewesen sein könnte, die dann beim zweiten Mal nicht mehr vorlag.
4. Weil beim Anordnen der Haft auch in Betracht gezogen werden musste, dass noch Spuren ausgewertet wurden, die die Verurteilung wahrscheinlich machen könnten. Als der Fall nicht eintrat, musste die U-Haft beendet werden.
5. Weil weder Ermittler noch Haftrichter das Risiko eingehen wollen, den TV anzuklagen und einen Freispruch zu riskieren. Sie hoffen lieber auf den Zufallsfund oder darauf, dass irgendjemand ihnen einen Hinweis auf einen Ort gibt, wo man R gut verstecken könnte, zB jemand aus der Vergangenheit von F.