cyclic schrieb:Da habe ich mal eine Frage: Ist es eigentlich zulässig einem TV andere Straftaten zu unterstellen, selbst wenn die kleinerer Natur sind und ihn bzgl. der viel schwereren Straftat derer er verdächtigt wird entlasten würden? Mein laienhaftes Verständnis sagt "nein" aber würde gerne eine Expertenmeinung dazu hören.
Nein, dem TV einfach so aus dem luftleeren Raum ohne irgendwelche Anhaltspunkte ernsthaft unterstellen, dass er eine andere Straftat begangen haben könnte als, die deretwegen gegen ihn ermittelt wird, ist nicht zulässig, mag diese Straftat auch eine „kleinere“ sein. Die allmy-Regeln, die wilde Spekulationen und haltlose Verdächtigungen untersagen, haben schon ihren Grund.
Aber man darf angesichts der ungeklärten Fahrten, die ja Fakt sind, durchaus laut darüber nachdenken, welchem Zweck diese wohl gedient haben könnten. Man darf in diesem Zusammenhang mögliche Drogengeschäfte erwähnen, weil derlei ja mal von der Familie selbst in den Medien angesprochen worden ist. Und man darf auch über anderes nachdenken, weil es eine berechtigte Frage ist, welche Motive der TV haben könnte, weiterhin Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen eines Tötungsdelikts zu sein anstatt an diesem Status dadurch etwas zu ändern, dass er die Fahrten erklärt.
Und nein, niemand will hier das Schweigerecht des Beschuldigten aushebeln und ihn zum Reden zwingen. Aber darüber nachdenken, warum er nicht redet, darf man, weil das zweierlei Paar Schuhe sind.