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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

18.05.2019 um 13:42
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Hätte er das lange vorher geplant, meint ihr nicht, dass er sich dann auch professioneller als Zeuge verhalten hätte? Sich schon gewisse Aussagen im Vorfeld zurechtgelegt hätte und sich erst gar nicht groß in Widersprüche verstrickt hätte?
Wieso? (nicht böse gemeint)

-> Aus seiner Sicht war doch alles perfekt. Er kommt "angeblich besoffen" von einer nachgeholten Weihnachtsfeier morgens um 5.45 Uhr nach Hause und schläft deshalb "bis in die Puppen".

- er hat nur so getan, als hätte er viel Alkohol getrunken und sich deshalb extra von einem Kumpel noch nach Hause fahren lassen
- er hat nur so getan, als hätte er geschlafen
- er hat sein Handy schön zu Hause an gelassen in der immer gleichen Funkzelle eingebucht

-> Alles prima, alles perfekt.

<->

- dass die Mutter morgens um 8.30 Uhr anruft und "Terror macht"
- dass es dieses nette KESY-System gibt
- dass die EB doch tatsächlich rausbekommen haben, dass er, während er angab tief und fest geschlafen zu haben, er fleissig WhatsApp geschrieben hat bzw. er sich sozusagen gleichzeitig während er geschlafen hat mit der Himbeere Richtung Frankfurt Oder auf der Autobahn bewegt hat und das am nächsten Abend gleich noch einmal, als die Familie wahrscheinlich in höchster Aufregung und Not über das Verschwinden RRs war... (und auch hier wird er wahrscheinlich sein Handy aus oder nicht mitgenommen haben, also nicht erreichbar gewesen sein...)

... damit hat er nicht gerechnet. Man kann die Ermittler schon verstehen... Die dachten wahrscheinlich sie könnten kurze Zeit später einen Aufklärungserfolg verkünden, nachdem sie den TV diverser Lügen überführt hatten und mittels XY einen Frontalangriff auf ihn gefahren haben. Das hinter dem ganzen eventuell eine Familientragödie stecken könnte oder RR auch völlig anders "abhanden" gekommen sein könnte war für die Ermittler wahrscheinlich zu diesem Zeitpunkt sehr sehr unwahrscheinlich. Vielleicht hat sich das mittlerweile geändert. Oder auch nicht.

Wie immer: Alles Spekulation was ich schreibe. Wie wir wissen, wissen wir (fast) nix.

Beste Grüsse


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18.05.2019 um 13:44
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Andante schrieb:
Hält der Richter die Beschwerde des TV dagegen für unbegründet,

Ein wenig eigenartig formuliert.
Ich finde das nicht eigenartig formuliert. Ein Richter bzw. ein Gericht bekommt halt immer Anträge, Anklagen, Klagen, Beschwerden, Berufungen, Revisionen auf den Tisch und muss dann entscheiden, ob an diesen Anträgen, Anklagen, Klagen, Beschwerden, Berufungen, Revisionen was dran ist oder nicht, ob diese also begründet sind oder nicht. Das ist nun mal der Job eines Richters. Der sucht sich die Sachen nicht aus, sondern muss über das entscheiden, womit die Leute zu ihm kommen bzw. was er auf den Aktenbock kriegt.
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Andante schrieb:
möchte der Richter also den Haftbefehl aufrecht erhalten, muss er die Sache dem Beschwerdegericht, also dem Landgericht, zur Entscheidung vorlegen.

Und falls das Landgericht den Entscheid das Haftrichters ablehnt haben sich zwei Richter duelliert.
Nein, der Haftrichter entscheidet in diesem Fall die Sache ja gerade nicht, sondern gibt sie an die nächsthöhere Instanz zur Entscheidung. Es zählt dann, was die nächsthöhere Instanz entscheidet.


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18.05.2019 um 13:44
Zitat von NabelschnurNabelschnur schrieb:Ich schließe aus, dass er , der Florian diese Tat, Tötung geplant hat weil er ein Familienmitglied ist. Er könnte und davon gehe ich stark aus die Verbringung oder deren Nachbesserung am 19.2 geplant haben.

Wenn er sie getötet haben sollte, dann war das mit Sicherheit nicht im Vorfeld geplant, warum auch? Macht doch keinen Sinn.
Dann war es höchstens eine Tötung zur Verdeckung
weil er dann für sich nicht mehr anders konnte als sie zum Schweigen zu bringen, wie in vielen anderen Fällen auch.

Ich bin mir aber gar nicht mehr sicher ob er sie überhaupt getötet hat !
Sehe ich ja ungefähr genauso, bis auf den Punkt, dass er ein reines Familienmitglied war. Trotzdem, gibt halt noch so gewisse Punkte (eben alle aufgezählt) warum ich ebenfalls an eine geplante Tat nicht glaube.
Klar, die einzelnen Fahrten, insbesondere die Zweite, waren wenn dann natürlich geplant und einen guten Grund für die zweite Fahrt im Dunkeln hast du ja genannt. Diesen Grund sehe ich ebenso.

Das mit Verdeckung halte ich auch für absolut möglich.
Was im Vorfeld passiert sein könnte, muss man ja nicht im Detail erläutern, aber gut möglich, dass ein Versuch oder sogar eine vollendete Tat stattgefunden hat, die er dann, ja, wie du sagst, verdecken wollte.

Alles kein Fakt. Aber eben alles möglich und nicht unrealistisch oder zu weit hergeholt.


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18.05.2019 um 13:47
Vorweg zwei Dinge: als Außenstehender, der den TV nicht kennt, halte ich es durchaus für möglich, dass er die Tat begangen hat. Sehe allerdings auch alternative Abläufe, in denen er nicht der Täter ist, als möglich (wenn auch nicht sehr wahrscheinlich) an.

Und ich gehe davon aus, dass er sowohl der Familie als auch der Polizei gegenüber seine Fahrten begründet hat. Wobei diese Erklärungen für die Polizei offenbar kein ausreichendes Alibi darstellen bzw. den Tatvorwurf nicht ausräumen können.

Dies vorweggesagt bin ich schon die ganze Zeit ein wenig überrascht, wie viele Leute es so unverständlich finden, dass die Familie dem TV Glauben schenkt. Und dies (mit z.T. sehr kritischem Unterton) durch Naivität, Verbohrtheit, Glaube an die heile Welt etc. erklären.

Ich gelte eigentlich schon von Berufs wegen nicht als naiv, aber auch ich habe Familienangehörige, bei denen ich zu 100 % sicher wäre, dass ein solcher Vorwurf nicht zutrifft. Denen ich vorbehaltlos vertrauen würde, solange kein Geständnis oder unumstößlicher Beweis vorliegt.

Bei anderen Familienmitgliedern wäre ich mir deutlich weniger bis gar nicht sicher. Basis in beiden Fällen: langjährige Bekanntschaft mit den Personen und entsprechende Erfahrungen. Dass dies meine subjektive Einschätzung ist, wäre mir klar. Eine andere gibt es aber ohnehin nicht.

Und mehr sagt die Familie doch nicht: sie sind sich subjektiv sicher, dass F. nicht der Täter ist. Dass auf einer grundsätzlichen abstrakten ‚erkenntnistheoretischen‘ Ebene alles möglich ist; das ist – zurecht – nicht ihr Thema.


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18.05.2019 um 13:56
Zitat von kollbergkollberg schrieb:Und mehr sagt die Familie doch nicht: sie sind sich subjektiv sicher, dass F. nicht der Täter ist.
Das ist ja auch in Ordnung und steht der Familie zu, dies zu sagen. Ebenso aber besteht ein Informationsrecht der Öffentlichkeit, zu erfahren, wie die Ermittler die Sache sehen. Und wenn die Ermittler wahrheitsgemäß die Öffentlichkeit darüber informieren, welchen Tatverdacht sie haben und welchen TV, ist das ebenso in Ordnung. Dass hier Familie und StA/Polizei verschiedene Standpunkte haben, ist nun mal so.


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18.05.2019 um 14:02
Zitat von SpoofSpoof schrieb:Wenn jemand F für schuldig glaubt, ist das nicht auf confirmation bias zurückzuführen. Wenn man den EB vertraut, die ihn bis heute als TV ansehen, dann ist die Tendenz er hängt da mit drin nicht ein Denkfehler. Genauso könnte ich ja auch behaupten, wer F für unschuldig hält, unterstellt den EB eine nicht sorgfältige und gewissenhafte Arbeitsweise.
Nach meinem Verständnis weist das Handeln und die Kommunikation der EB überhaupt keine Widersprüche zu einer möglichen Unschuld des Schwagers auf. Ganz im Gegenteil.

Er ist nun mal verdächtig und wird es auch bleiben, solange kein anderer Ereignishergang bewiesen wird.

Ob die EB an irgendeiner Stelle einen echten Fehler gemacht haben, kann ich aus der Entfernung schwer beurteilen. Wahrscheinlich haben sie einfach Pech gehabt und die im Haus und Auto erhofften Spuren nicht gefunden, die sie zur Aufklärung der Ereignisse benötigt hätten.


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18.05.2019 um 14:13
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein, der Haftrichter entscheidet in diesem Fall die Sache ja gerade nicht, sondern gibt sie an die nächsthöhere Instanz zur Entscheidung. Es zählt dann, was die nächsthöhere Instanz entscheidet.
Klar hat der Haftrichter ENTSCHIEDEN. Und zwar auf aufrecht Erhaltung des Haftbefehls. Ansonsten müsste er nicht ans Landgericht gelangen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:hier bei einer Beschwerde des TV gegen den Haftbefehl, derselbe Richter entscheidet, ob er der Beschwerde abhilft.
Aber lassen wir es gut sein. Da waren sich die Richter einfach nicht einig. Fakt ist der TV wurde aus der Haft entlassen. Aber vielleicht wird er ja bei der nächsthöhern Instanz wieder eingebuchtet. Und vermutlich wieder Freigelassen.


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18.05.2019 um 14:18
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Aber lassen wir es gut sein. Da waren sich die Richter einfach nicht einig. Fakt ist der TV wurde aus der Haft entlassen. Aber vielleicht wird er ja bei der nächsthöhern Instanz wieder eingebuchtet. Und vermutlich wieder Freigelassen.
sorry, das was du schreibst ist Unsinn und entbehrt jeglicher Substanz....eine "höhere Instanz" für eine "Einbuchtung" gibt es nicht...


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18.05.2019 um 14:31
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Klar hat der Haftrichter ENTSCHIEDEN. Und zwar auf aufrecht Erhaltung des Haftbefehls. Ansonsten müsste er nicht ans Landgericht gelangen.
Der Witz hierbei ist eben, dass der Haftrichter in diesem Fall, so will es das Gesetz, nicht die abschließende Entscheidungskompetenz hat. Er selber will zwar seinen Haftbefehl aufrecht erhalten, weil er ihn für richtig und die Beschwerde des TV für unbegründet hält.

Da er hier aber eben nicht zur rechtskräftigen, dh abschließenden, Entscheidung berufen ist, MUSS er halt die Sache dem übergeordneten Gericht vorlegen, welches die abschließende Entscheidung fällen darf.
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Aber vielleicht wird er ja bei der nächsthöhern Instanz wieder eingebuchtet. Und vermutlich wieder Freigelassen.
Wird er nicht. Denn die StA hat ja ihrerseits, was sie könnte, gegen die Entscheidung auf Freilassung des TV keine Beschwerde eingelegt. Und wo kein Kläger (in diesem Fall keine beschwerdeeinlegende StA) ist, ist bekanntlich auch kein Richter.

Wie gesagt, sucht sich das Gericht/der Richter die Fälle nicht aus und bestellt sie nicht und wird nicht ungefragt tätig. Es braucht immer einen Kläger, Ankläger, Antragsteller, der mit seinem Anliegen zu einem Gericht kommt und dann vom Gericht eine Entscheidung über seine Anklage, Klage, Antrag will.


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18.05.2019 um 14:33
Zitat von kollbergkollberg schrieb:Und ich gehe davon aus, dass er sowohl der Familie als auch der Polizei gegenüber seine Fahrten begründet hat. Wobei diese Erklärungen für die Polizei offenbar kein ausreichendes Alibi darstellen bzw. den Tatvorwurf nicht ausräumen können.
Ich vermute, er hat sich hinsichtlich der Fahrten weder gegenüber der Familie, noch gegenüber den Ermittlern erklärt.

In der Zeugenvernehmung müssen sich die Ermittler stets fragen, ob sie noch mit einem Zeugen oder schon mit einem Verdächtigen reden. Wenn sie ihren Tatverdacht verheimlichen, werden anschließende Zeugenausagen vor Gericht nicht verwertbar.

Wenn Kesy auf dem Tisch liegt, ist der Tatverdacht gegen dern Schwager so offensichtlich, da kann der Schwager einfach sagen. "Tschüss, ich gehe jetzt. Schönen Tag noch" und die Ermittler müssen sich erklären. "Nein. Sie sind vorläufig festgenommen."

Davon abgesehen, bringen auch Geschichten zur mehr oder weniger glaubwürdigen Erklärung der Fahrten keinen Vorteil, sofern sie nicht objektiv geprüft werden können. Das ist dem Schwager auch klar. Da muss er nichts erfinden, damit die Ermittler ihn laufen lassen. Funktioniert ohnehin nicht.

Ich bin sogar der Meinung, ohne Kesy hätte sich in dem Fall vielleicht gar nichts wesentliches geändert, wir wären genau dort, wo wir heute auch stehen. Der Schwager ist verdächtig aber kein dringender Tatverdacht.


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18.05.2019 um 15:05
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:Ich bin sogar der Meinung, ohne Kesy hätte sich in dem Fall vielleicht gar nichts wesentliches geändert, wir wären genau dort, wo wir heute auch stehen. Der Schwager ist verdächtig aber kein dringender Tatverdacht.
Rein vom Status her, stimme ich Dir zu. Aber natürlich haben die Ermittler an dieser Stelle "Blut geleckt" und haben daraufhin, eventuell, die falsche Richtung eingeschlagen:


Ermittler: "Hallo FR, wie war das an dem Morgen, was haben Sie da genau gemacht?"

TV: "Hab tief und fest geschlafen. War auf einer nachgeholten Weihnachtsfeier, bin erst um 5.45 Uhr stark betrunken nach Hause gekommen. Ein Kumpel hat mich gefahren. Den können sie gerne fragen."

Ermittler: "Haben wir schon, stimmt". Aber jetzt noch mal die Frage: Was haben Sie an dem Morgen genau gemacht?"

TV: "Hab ich doch schon gesagt, hab tief und fest geschlafen.

Ermittler: "Sicher?"

TV: "Ganz sicher"

Ermittler: "Und sie sind nicht zufällig mit dem Auto ihrer Frau um 10.17 Uhr auf der Autobahn Richtung Frankfurt Oder unterwegs gewesen und haben ihr Handy zu Hause angeschaltet liegen lassen?

...

Ich kann die Ermittler und ihre Zielrichtung - zumindest am Anfang der Ermittlungen - schon sehr gut verstehen. Und da könnte KESY schon eine entscheidende Rolle für die Zielrichtung der Ermittler gespielt haben (neben der ominösen "2-graue-Häckschen-Whatsapp der Mutter um 8.42 Uhr) und eventuell einigen anderen Dingen, von denen wir hier nichts wissen - ABER scheinbar nichts, was den TV in U-Haft gehalten hätte bzw. ihn dort wieder hingebracht hat - das ist auch klar.

ACHTUNG: Oben angeführte wörtliche Rede ist rein spekulativ meinerseits.


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18.05.2019 um 15:05
@Edelstoff

Durchaus möglich. Ob er sich gegenüber der Polizei eingelassen hat, ist für mich auch erstmal irrelevant.

Ein eisernes Schweigen gegenüber der Familie halte ich für sehr unwahrscheinlich. Aber möglich, dass die Anwältin auch da zu grösstmöglicher Zurückhaltung riet. Wie auch immer: sein Verhalten hat jedenfalls nicht vertrauensmindernd gewirkt.


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18.05.2019 um 15:23
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Witz hierbei ist eben, dass der Haftrichter in diesem Fall, so will es das Gesetz, nicht die abschließende Entscheidungskompetenz hat. Er selber will zwar seinen Haftbefehl aufrecht erhalten, weil er ihn für richtig und die Beschwerde des TV für unbegründet hält.

Da er hier aber eben nicht zur rechtskräftigen, dh abschließenden, Entscheidung berufen ist, MUSS er halt die Sache dem übergeordneten Gericht vorlegen, welches die abschließende Entscheidung fällen darf.
Für die Entscheidung eines Haftbefehls und/oder in Folge UHaft bedarf es lediglich des Ermittlungsrichters (§162 StPO) beim zuständigen Amtsgericht.

Bei Haftprüfungen (§117 StPO) und/oder -beschwerden (§ 306 StPO) werden die zuständigen Richter der nächst höheren Instanz (Landgericht), bzw. im Falle einer ablehnenden Entscheidung einer erneuten Beschwerde die zuständigen Richter des dann zuständigen Beschwerdegerichts (Oberlandesgericht) (§ 310 StPO) eingesetzt.


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18.05.2019 um 15:28
@Agravain

Haftprüfung ist was anderes als Beschwerde gegen eine Haftbefehlsentscheidung. Da gelten jeweils eigene Bestimmungen. Bei Haftbefehlsentscheidungen hat der Haftrichter gemäß § 306 Abs. 2 StPO eine Abhilfekompetenz, muss aber vorlegen, wenn er nicht abhelfen will. Aber wir wollen hier doch keine Rechthaberei um nicht fallrelevante Dinge betreiben, denke ich.
§ 306
Einlegung; Abhilfeverfahren

(1) Die Beschwerde wird bei dem Gericht, von dem oder von dessen Vorsitzenden die angefochtene Entscheidung erlassen ist, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt.

(2) Erachtet das Gericht oder der Vorsitzende, dessen Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde für begründet, so haben sie ihr abzuhelfen; andernfalls ist die Beschwerde sofort, spätestens vor Ablauf von drei Tagen, dem Beschwerdegericht vorzulegen.



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18.05.2019 um 15:32
Zitat von AndanteAndante schrieb:Haftprüfung ist was anderes als Beschwerde gegen eine Haftbefehlsentscheidung.
Das war vorher klar.
Da im vorherigen Post korrekterweise beide Optionen dargelegt waren, gibt es M.E. keinen Anlass zu Wortklauberei.


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18.05.2019 um 15:50
Also wenn wir das Ganze vielleicht noch einmal zusammenfassen könnten, den gesamten Ablauf, in ganz einfachen/laienhaften Worten, könnte man das dann so zusammenfassen?


- Vorläufige Festnahme des TV F durch die Polizei in Polizeigewahrsam.

- Antrag auf Haftbefehl wurde abgelehnt. Erster Ermittlungsrichter sah keinen dringenden Tatverdacht gegen F als begründet an. Folglich wurde auch kein Haftbefehl gegen ihn erlassen. Ebenso gab es auch keine U-Haft.
Polizei musste TV wieder auf freien Fuß setzen.

- Staatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen diese Entscheidung ein.

- Ein andere Ermittlungsrichter sah einen dringenden Tatverdacht für begründet an und erließ Haftbefehl gegen F.
F wurde erneut verhaftet und kam in U-Haft. Dank Haftbefehl jetzt.

- 3 Wochen später:
Anwältin von F legt Haftbeschwerde ein. Selbiger Richter, der drei Wochen zuvor noch Haftbefehl erlassen hatte, sah selber keinen dringenden Tatverdacht mehr, hatte Zweifel an ihm, und sah entsprechend auch die Haftbeschwerde der Anwältin als begründet an.
Folglich hob dieser Richter den Haftbefehl gegen F wieder auf. F wurde nach 3 Wochen wieder aus der U-Haft entlassen.
Dieser Richter musste also keine Entscheidung der nächsthöheren Instanz (dem Landgericht überlassen), an sie weitergeben, sondern durfte freiwillig und selbst so entscheiden bzw. für sofortige Abhilfe sorgen.

Gegen diese Entscheidung legte die zuständige Staatsanwaltschaft keine Beschwerde mehr ein, sondern akzeptierte diese Entscheidung mehr oder weniger erst mal.


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18.05.2019 um 15:53
Zitat von SpoofSpoof schrieb:Ich hatte mir auch Gedanken gemacht. Unabhängig davon ob er mit dem Verschwinden zu tun hat oder nicht, wissen wir nicht ob J bereits von geplanten Fahrten wusste oder ob sie im Nachhinein darüber informiert wurde.
Zitat von lui-bremenlui-bremen schrieb:Da sie sonst immer mit dem Twingo zur Arbeit fuhr, und an diesem Morgen den Bus nahm, lässt vermuten, dass sie von der geplanten Fahrt wusste. Und glaubt jemand ernsthaft, dass er sich um 22 Uhr für Stunden aus dem Haus schleicht, ohne bemerkt zu werden?
Wenn die Ehefrau nichts von den Fahrten gewusst hätte, dann wäre die Familie mit Sicherheit nicht von seiner Unschuld überzeugt.
Vielleicht hat F auch gearbeitet an und ist direkt nach dem Feierabend los für die 2 Tour nachts / „Überstunden“ .. denke dass an dem Abend alle wahrscheinlich im Elternhaus von R V & J waren...

Wenn J von Anfang an über die Fahrten informiert gewesen wäre, hätte ihr Vater nicht ,wie er in dem Interview, welches er während der 2 U-Haft von F gab, F & dessen Mutter dazu bringen müsse, ihm den Grund für die Fahrten zu nennen..
Da ja dann J ihm schon längst alle Infos darüber gegeben hätte ..warum hätte sie es auch nicht erzählen sollen..? Er erfuhr den Grund dafür aber erst, als er F & dessen Mutter zur Rede stellte..


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18.05.2019 um 15:58
Zitat von kollbergkollberg schrieb:Ein eisernes Schweigen gegenüber der Familie halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Das sehe ich genauso.
Zitat von Logic42Logic42 schrieb:Ich kann die Ermittler und ihre Zielrichtung - zumindest am Anfang der Ermittlungen - schon sehr gut verstehen. Und da könnte KESY schon eine entscheidende Rolle für die Zielrichtung der Ermittler gespielt haben
Ich denke die Befragung zum Themenkreis Kesy ist einer bestimmten, zuvor geplanten Struktur gefolgt, bei der zuerst die alltägliche, übliche Nutzung des Fahrzeugs innerhalb der Familie Gegenstand war, dann geklärt wurde ob Dritte das Fahrzeug nutzen bzw. ob es gelegentlich verliehen wird und dann die tatsächliche Nutung am 18.2. angesprochen wurde. Das alles dürfte die Ermittler viel mehr interessiert haben, als Geschichten, zur Erklärung der Kesy-Fahrten, denn wenn das Stichwort Kesy einmal gefallen ist, können die Ermittler das Schweigen des Schwagers erwarten oder Erklärungen, die dann schon an die neue Faktenlage angepasst sind. Wenn der Schwager schlau ist, ahnt er bei Fragen, die rund um die Fahrzeugnutzung kreisen vielleicht schon, was auf ihn zukommenm wird, er ist aber zunächst einml noch ahnungslos, wo er genau beobachtet wurde, das kann ja auch irgendwo in Berlin gewesen sein.

Hier im Forum wird gelegentlich spekuliert, wie der Schwager genau in's Visier der Ermittler geraten ist. Durch Reine Routine, die Ermittler folgen hier einem vorgegebenen Protokoll und klären die Tagesabläufe aller Personen aus dem Umfeld von Rebecca. Wenn jemand angibt, geschlafen zu haben, kommt man da recht schnell nicht mehr weiter, also wird mal versucht das zu falsifizieren: Fahrzeugnutzung, Telefonverhalten, Kontobewegungen, neugierige Nachbarn als Zeugen... Die Ermittler sind im Grunde schon auf den Schwager fokussiert, bevor er überhaupt verdächtig ist, denn sein Tagesablauf (Schlafen) ist schwer zu überprüfen. Man kann sich die Arbeit der Ermittler an dieser Stelle wie die gewissenafter Techniker vorstellen, die alle Informationen und Daten sammeln, die vielleicht eine Relevanz haben könnten.


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18.05.2019 um 15:58
Jetzt heißt es das die Haare im Twingo doch von R. gewesen sein sollen?

Kam gestern im Nachtjournal, Bericht von R. ab circa 7:15 min:

Quelle: https://www.tvnow.de/shows/rtl-nachtjournal-290/staffel-10/episode-95-sendung-vom-18-05-2019-1630323


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18.05.2019 um 15:59
Hier ein relativ neuer Bericht, bei dem mich ein Satz irritiert:
https://www.rtl.de/cms/rebecca-reusch-aus-berlin-seit-drei-monaten-vermisst-eltern-schreiben-brief-wir-sind-verloren-in-unserer-angst-4340901.html
"Schwager Florian R. Er ist laut Staatsanwaltschaft der Letzte, der sie lebend gesehen haben muss."

"Wenn man seinen -uns bekannten- Aussagen Glauben schenkt, dann hat er sie an dem Morgen doch gar nicht gesehen, oder?


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