MrsUnbekannt schrieb:Ich hoffe die Ermittlungen, sind fortgeschritten und führen zum Ergebnis
Falls die Ermittlungen fortgeschritten sind, ist der Schwager unschuldig. Hätte sich der Tatverdacht zwischenzeitlich durch neue (unveröffentlichte) Ermittlungsergebnisse wieder wesentlich erhärtet, hätte dies automatisch die Verhaftung des Schwagers und weitere U-Haft zur Folge. Die Ermittler können sich das nicht aussuchen und, sie sind an die Stafprozessordnung gebunden.
Dies ist eine sehr ungewönliche Besonderheit an dem Fall, die Öffentlichkeit kennt den Hauptverdächtigen, den einzigen überhaupt bekannten Verdächtigen, und wird über den möglichen Fortschritt der Ermittlungen gegen diesen Verdächtigen jederzeit automatisch informiert: Durch eine Verhaftung. Ohne Verhaftung kein nennenswerter Fortschritt.
Die Ermittlungen sind also entweder nicht weiter fortgeschritten oder es wird gegen andere potentielle Täter oder Täterinnen ermittelt, allerdings im Verborgenen. Die Ermittler müssen derartige Aktivitäten nicht offenlegen und es verbietet sich in vielen Fällen schon aus ermittlungstatkischen Gründen, dies zu tun.
Ich fürchte aber, die Ermittlungen sind tatsächlich nicht wesentlich weioter fortgeschritten. Dies ist allerdings reine Spekulation. Meine ganz persönliche Meinung ist, dies wird ein Cold-Case, der in die Kriminalgeschichte eingehen wird.