Wo ist Rebecca Reusch?
06.05.2019 um 10:49...dann hätte ja seine Ehefrau die Lüge geduldet, da sie ja das Auto nicht benutzte nachweislich. Warum tat sie das ?
Enterprise1701 schrieb:...dann hätte ja seine Ehefrau die Lüge geduldet, da sie ja das Auto nicht benutzte nachweislich. Warum tat sie das ?Verdrängung, könnte eine Antwort sein...
Enterprise1701 schrieb:...dann hätte ja seine Ehefrau die Lüge geduldet, da sie ja das Auto nicht benutzte nachweislich. Warum tat sie das ?Ob sie wann und weshalb gelogen hat ?
Orleanda schrieb:Ich denke schon, dass die Tatzeit aufgrundDiese Daten sagen etwas über technische Geräte aus, mehr nicht. Ob Rebecca ihr Handy oder ihr Laptop zu den letzten Zeiten noch selbst bedient hat, ist damit nicht belegt. Ebenso könnte eine Tat auch erst erfolgt sein, als eigentlich schon lange kein elektronisches Merkmal mehr registriert wurde. Die Tatzeitspanne ist auf diesem Datenwege also kaum beweissicher eingrenzbar, die Daten könnten allenfalls weitere Indizien bestätigen oder untermauern. Ebenso verhält es sich mit der Bestimmung des Tatortes. Gibt es wirkliche Tatspuren oder nur Lebendspuren aller ohnehin Berechtigten?
a) des Telefonverhaltens von F.
b) des Telefonverhalts von R.
c) sowie anhand der Routerdaten
zeitlich eingegrenzt werden konnte.
Hammurapi schrieb:Diese Daten sagen etwas über technische Geräte aus, mehr nicht. Ob Rebecca ihr Handy oder ihr Laptop zu den letzten Zeiten noch selbst bedient hat, ist damit nicht belegt. Ebenso könnte eine Tat auch erst erfolgt sein, als eigentlich schon lange kein elektronisches Merkmal mehr registriert wurde.Das ist genau das was mir bei diesem Fall so sauer aufstößt .
Hammurapi schrieb:Diese Daten sagen etwas über technische Geräte aus, mehr nicht. Ob Rebecca ihr Handy oder ihr Laptop zu den letzten Zeiten noch selbst bedient hat, ist damit nicht belegt...Aber diese mögliche Datenübermittlung hätte ja für gewöhnlich eine Sender - und eine Empfängerseite, sonst wäre es keine Kommunikation. Und über die Empfängerseite, die ja als reale Person auslesbar und ermittelbar ist, könnte ein vielfaches von Informationen via Zeugenvernehmung erreichbar gewesen sein. Sowohl über Inhalte der Kommunikation, als auch über Uhrzeiten oder eine Einschätzung über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von möglichen Anzeichen für eine Verfälschung zur Täuschung.
pensionär schrieb:Aber diese mögliche Datenübermittlung hätte ja für gewöhnlich eine Sender - und eine Empfängerseite, sonst wäre es keine Kommunikation.Dann hat es auch keine Kommunikation gegeben , versteh ich nicht .
Kernbeisser18 schrieb:Das ist genau das was mir bei diesem Fall so sauer aufstößt .Natürlich reicht das bei weitem nicht aus. Der TV ist aber auch weder angeklagt noch verurteilt.
Sind den Fälle bekannt wo nur solche Technischen Daten ausgereicht haben um einen Menschen wegen Mord zu verurteilen ?
falstaff schrieb:Verdrängung, könnte eine Antwort sein...Oder Falschinformation durch die Presse. Soweit ich mich erinnern kann, wurde damals gesagt, dass sie ihr Kind weggebracht hat und anschließene zur Arbeit gefahren ist. Daraus hat die Presse geschlussfolgert, dass sie das Auto benutzt hat. Das F keinen Zugriff auf das Fahrzeug am Morgen hatte, wurde durch die Presse erfunden. Das J mit dem Bus gefahren ist, wurde erst später festgestellt und langsam durch die Medien pupliziert. Die Aussage, dass F keinen Zugriff zum Wagen hatte, kam nicht von F.
Kernbeisser18 schrieb:Dann hat es auch keine Kommunikation gegeben , versteh ich nicht ...Wenn ich ein Handy in die Hand nehme und tippe da nur einen Erlebnisbericht etwa zur Speicherung meiner Erinnerung rein, dann wäre das keine Kommunikation.
pensionär schrieb:Nehme ich ein Handy und erstelle eine whats app und schicke sie dann ab, geschieht das zu Kommunikationszwecken. Dann gibt es einen Ersteller und einen Empfänger.Möchte da nochmal darauf hinweisen, das Whattsapp nicht nur Text oder Bild, sondern auch Gespräch/Telefonat (VoIP) sein kann.
Und in diesem Fall, haben Ermittlungsbehörden auch die Möglichkeit die agierenden Personen, so sie auffindbar sind, darüber zu vernehmen.
pensionär schrieb:Aber diese mögliche Datenübermittlung hätte ja für gewöhnlich eine Sender - und eine Empfängerseite, sonst wäre es keine Kommunikation.Stimmt. Es gibt aber auch Datenverkehr, wenn vom Handy über einen Router z.B. Webseiten aufgerufen werden. Da ist dann keine leibhaftige Empfängerseite, die man als Zeuge vernehmen könnte. So ein Handy kann auch einfach an einem Router eingeloggt sein, ohne dass von diesem überhaupt weitere Kommunikationshandlungen unternommen werden. Es liegt dann einfach rum und bleibt eingeloggt.
Agravain schrieb:Möchte da nochmal darauf hinweisen, das Whattsapp nicht nur Text oder Bild, sondern auch Gespräch/Telefonat (VoIP) sein kann.Richtig, weil dann insbesondere die zusätzliche technische Dokumentation für kluges Fragen und ggf. Vorhaltungen fehlt @Agravain.
Dabei ist dann der Nachweis doch schwieriger, was den Inhalt angeht.
pensionär schrieb:Richtig, weil dann insbesondere die zusätzliche technische Dokumentation für kluges Fragen und ggf. Vorhaltungen fehlt @Agravain.Korrekt. Allerdings hätte man, im Gegensatz zu fest nachprüfbaren Daten wie Text/Bild immer das Problem, das man sich auf die Aussagen verlassen müsste. Also ein Unsicherheitsfaktor.
Aber das wäre eigentlich statistisch gesehen wohl die Normalsituation einer Vernehmung, bei welcher ein Zeuge aufgefordert wird, aus seiner bloßen Erinnerung einen Gesprächsinhalt samt seinem Gesamteindruck nach bestem Wissen wahrheitsgemäß wiederzugeben.
Nabelschnur schrieb:Ob sie wann und weshalb gelogen hat ?Wann:
Aber , es ist normal, dass Ehepartner sich manchmal gegenseitig schützen.
Atitlan schrieb:Die viel spannendere Frage ist:Richtig !
Wie hat der TV seiner Frau gegenüber die Fahrten begründet?
Hat er ihr die Wahrheit erzählt oder hat er ihr einen anderen glaubhaft erscheinenden Grund genannt?
Agravain schrieb:...Allerdings hätte man, im Gegensatz zu fest nachprüfbaren Daten wie Text/Bild immer das Problem, das man sich auf die Aussagen verlassen müsste. Also ein Unsicherheitsfaktor....Ja klar, dieses Problem ist aber bekanntlich dem Zeugenbeweis immanent. Er muß immer auf Verläßlichkeit, wie Du schreibst, überprüft werden. Und im Urteil muß das widerspruchsfrei schriftlich ausgeführt werden. Sonst übersteht ggf. das Urteil die Revision nicht.
Atitlan schrieb:Die viel spannendere Frage ist:Was wissen wir von der Fahrt? Das Kesy (illegal) das Autokennzeichen erfasst hat. Sonst nichts!
Wie hat der TV seiner Frau gegenüber die Fahrten begründet?
Hat er ihr die Wahrheit erzählt oder hat er ihr einen anderen glaubhaft erscheinenden Grund genannt?