indrigando schrieb:Die Frage ist halt, ob man doch irgendwann Anklage erhebt, dass geht ja auch ohne Leiche prinzipiell.
Man wird sich demnächst seitens der Staatsanwaltschaft fragen müssen, ob es wahrscheinlicher ist sie doch noch zu finden, oder ihn ohne Leiche verurteilt zu bekommen....
indrigando schrieb:Wir wissen nicht, was die Verantwortlichen aktuell tun ob sie sie noch suchen oder schon einen Indizienprozess vorbeteiten.
Ja, das ist die Frage: wenn die StA tatsächlich und immer noch fest davon überzeugt ist, mit dem TV den Täter z. N. Rebeccas gefunden zu haben, könnte sie tatsächlich zumindest mit den nötigen Vorarbeiten zur Abfassung einer Anklage beginnen. Immerhin braucht es dafür nicht die hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit wie beim dringenden Tatverdacht in einer Haftbegründung, sondern es genügt zur Anklagerhebung die einfache Verurteilungswahrscheinlichkeit eines hinreichenden Tatverdachts.
Es könnte z. B das bereits vorhandene Indizienmaterial vielleicht schon so zusammengestellt werden in der logischen Reihenfolge wie man es später ggf. dem Gericht vortragen will und unstrittige Fakten zum Lebenssachverhalt des Verschwindens von R. könnten ggf. sogar schon als Textbausteine vorformuliert werden. Das ist alles schon vorweg eine Heidenarbeit. Und wenn es später doch nicht zur Anklage reicht, kann man diese Vorarbeit auch umformuliert zu einer Verfahrenseinstellung nach 170 II StPO verwenden.
indrigando schrieb:Fest steht sie ist sehr gut versteckt und wird ohne das Zutun des TV nicht gefunden oder mit sehr sehr viel Glück.
@indrigando Das sehe ich auch so. Zumindest seit die Suche in Brandenburg sich für mich erkennbar auch auf Orte erstreckte, die nicht durch mögliche Zeugensichtungen des Twingo oder des Verdächtigen in den Fokus geraten sind. Sie suchten etwa auch in einer nur theoretisch potentiell besonders geeignete Ablageregion, wie sie von unserer AllmyUserin
@uta44 in dankenswerter Weise der Polizei übermittelt wurde.
vgl. den Beitrag incl. Video
Beitrag von Celtic.Crow (Seite 3.379)Solche potentiell geeignete Ablageorte gibt es aber im herangezogenen Landstrich zahllose.
Nach meiner Vorstellung fehlen soweit ersichtlich auch noch verschiedene Lost Places zur genaueren Sichtung, die bei möglicher Ortskenntnis eben eher zum Verbunkern oder Verschachten einer Leiche als zum Verbuddeln oder Versenken in Gewässern geeignet wären. Aber ob man ohne konkrete Hinweise taktisch so weitermachen kann ?
indrigando schrieb:Ich denke letzteres wird momentan noch zu riskant sein, da er ja nur einmal angeklagt werden darf.
In der Tat sollte, wie Du sagst ein eventuell drohender Freispruch verhindert werden, um die Wirkung des "ne bis in idem" nicht eintreten zu lassen. Diese Gefahr ist zwar gegeben, man kann sie aber seitens der Staatsanwaltschaft im Ernstfall ggf. über den etwas holprigen Weg einer Rücknahme der Anklage, Nachermittlungen und späterer Neueinreichung mit neuen Indizien etwas reduzieren. Wie geht das. Nach § 156 StPO darf eine Anklage erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht mehr zurückgenommen werden. Aber das vertiefe ich erst wenn es überhaupt so weit ist.
Bei allem Risiko - auch wenn der TV nicht in Haft ist - ein Ermittlungsverfahren
muß wegen der resultierenden Belastungen für auch einen einfach Tatverdächtigen
zügig geführt werden - man kann es nicht so einfach offen halten, ohne etwa noch konkrete unabgearbeitete Ermittlungsansätze zu haben. Es gibt dafür zwar keine kalendarischen Fristen, aber irgendwann wird spätestens die Verteidigerin dringlich anmahnen, ob es nicht an der Zeit wäre, das Ermittlungsversfahren gegen ihren Mandanten einzustellen.
Das Gute ist nur, dass man ein einmal eingestelltes Ermittlungsverfahren auch jederzeit wieder aufnehmen kann.
Absschließend : Spätestens seit der für mich überraschend gekommenen Aufhebung des Haftbefehls denke ich vermehrt über alternative Abläufe zum Verschwinden Rebeccas nach.
Die Presseerklärungen der Staatsanwaltschaft haben nach meinem Eindruck weder eine "smoking gun" noch unumstößliche naturwissenschaftliche Fakten für ein unfreiwilliges Verbringen aus/ oder sogar Ableben von R. im Haus der Familie ihrer Schwester erbracht. Ich gebe viel auf die Einschätzung der StA und MoKo und deren kriminalistische Erfahrung, aber in so einer wichtigen Frage möchte ich wenn es die Ermittlungstaktik zuläßt, halt möglichst viel selbst nachvollziehen können.
Ich denke aber dass die technische sowie auch inhaltliche Auswertung des social media Verhaltens von R und des TV wie auch die Vernehmung der Konversationspartner/innen am fatalen Wochenende, vielleicht doch noch erhebliche weitere Rückschlüsse zulassen, die wir
jetzt zu Recht alle noch nicht zu wissen brauchen.
Ich bin nämlich auch dagegen, (und weiß mich damit in bester Gesellschaft der absolut meisten hier) dass in Abwandlung von Schiller´s "die Szene wird zum Tribunal" hier das Forum zum Tribunal werden könnte.