snowdon schrieb:Wenn man einen solchen Ablauf annimmt, wäre es auch vorstellbar, daß die Fahrten auf der A12 zu eben dieser Vertrauensperson führten und nicht dem Wegschaffen der Leiche dienten. Diese müßte dann ganz woanders liegen.
Eine Leiche alleine zu verstecken, ist wesentlich schwieriger, als die meisten sich das vorstellen. Gewicht und emotionale Verfassung nach einem Tötungsdelikt erschweren eine effektive Leichenverbergung erheblich. Im Waldboden eine Leiche z.B. so zu vergraben, dass sie nicht von Tieren wieder freigelegt werden kann, ist eine Schwerst- und Fleißarbeit. Deshalb sind Leichenverbergungen mit Hilfe Dritter vergleichsweise häufig (Nachteil: man hat Mitwisser).
Eine Fahrt zu einem Helfer, dem der TV vertrauen kann, und eine ortsnahe (nahe des Wohnortes des Helfers) Verbergung der Leiche, schließen sich keinesfalls aus.
Der TV hätte nur die Option gehabt, die Leiche dauerhaft verschwinden zu lassen, weil ohne Leiche offenbar ein Tötungsdelikt im vorliegenden Fall (im Gegensatz zu anderen Fällen) nicht ausreichend sicher nachzuweisen wäre und somit die notwendige Voraussetzung für eine Anklage entfallen würde. Jedes Auffinden der Leiche hätte ihn vermutlich vor Gericht gebracht.
falstaff schrieb:Ich weiß nicht ob in einem der beiden Fälle ein Anwalt Pro-Bono gearbeitet hat - aber in diesem Fall wäre die Kalkulation aufgegangen: Der Fall hat einen hohen, überregionalen Bekanntheitsgrad erreicht und ist für die Anwältin ein Spaziergang.
Die Ermittlungen sind noch nicht zu Ende. Möglicherweise muss die RA doch noch ihr Können demonstrieren. Dann nämlich, wenn sie versuchen muss, Teile einer Indizienkette zu zerschlagen. Das kann gelingen, das kann aber auch mißlingen. So lange keine Leiche auftaucht, ist alles unkompliziert. Das würde sich aber dramatisch ändern, falls doch eine Leiche auftauchen sollte.