Kuchentante schrieb:Möglicherweise hat der Täter auch nur das Fon einmal hochgehoben, um auf dem Sperrbildschirm nachzuschauen, ob ein Anruf in Abwesenheit eingegangen ist - auch um sicher zu sein, dass niemand Rebecca gerade erreichen will und sich womöglich noch auf den Weg zu Haus macht.
Das der Täter das Telefon angefasst hat, davon ist auszugehen, womöglich um es komplett kalt zu stellen. Das ist ein Fehler, der ihm zum Verhängnis werden könnte.
filterblick schrieb:Genau das Ist auch gearde unsere punkt. Was amcht die polizei so sicher, dass es um eine Tötung geht. Gelichzetig ber nicht ausreicht um enen TV festzuhalten?
Ein Haftbefehl, bedarf eines dringenden Tatverdachts und eines Haftgrundes, sowie der Beachtung der Verhältnismäßigkeit. Laut Polizei hat der Richter keinen dringenden Tatverdacht gesehen, warum wissen wir nicht und darüber zu spekulieren ist schwierig. Richter sind auch nur Menschen, mit Gefühlen und Erfahrungen. Es ist durchaus denkbar, das er Verfahrenshindernisse sah und diese beanstanded hat.
Sogno72 schrieb:3. Wieso sollte jemand, der eine Gewalttat im Haus verübt, dem Opfer noch Outdoorkleidung anziehen?!
Warum machen Gewalttäter Dinge? Sie tun sie, weil sie glauben dadurch ihre Beteiligung vertuschen zu können. Es gibt Täter die auf die Beerdigung ihres Opfers gehen und dort der Familie das Beileid aussprechen, genauso gibt es welche die einer Toten ne Mütze aufsetzen oder die Haare waschen. Jedoch ist zu bedenken, das Niemand von uns weiß, was Rebecca getragen hat. Die Sachen welche die Polizei veröffentlicht hat, sind die welche wohl verschwunden sind, ob sie auch getragen wurden, das wird nur der Täter beantworten können.
Chupacabra12 schrieb:R. ist mMn durch den nachhause kommenden Schwager oder durch die Schwester kurz geweckt worden sein und schaltet das Wlan ein. Angeblich wird hier nun eine Nachricht beantwortet (via Lockscreen WA) oder neu verfasst/beantwortet (andere Messenger). Das wird wohl geprüft.
Laut Aussage der Angehörigen, ist Rebecca ziemlich schwer wach zu bekommen. Deshalb muss sie wohl auch immer aktiv geweckt werden. Auch wenn es möglich ist, so scheint es eher unwahrscheinlich, das sie nun wach wird. Auch wissen wir nicht, wie das Haus aufgebaut ist, d.h. wo das Wohnzimmer sich befindet. Ist es im oberen Bereich, wird man kaum hören was unten passiert, zumal wohl auch Rücksicht auf Rebecca genommen werden würde und dort nicht die große Party am frühen Morgen steigt.
Thl40 schrieb:wenn es eine Tat im Affekt ist, also ich schlage jemanden, derjenige fällt auf die Tischkante und ist verletzt, da ruf ich doch einen Rettungswagen, weil ich das ja nicht gewollt habe, selbst wenn derjenige dann tot ist.
Eine Tat im Affekt hat immer ein Vorspiel, d.h. wenn die Tat welche Kausal für den Affekt war vorher eine Straftat darstellt, wird ein Täter diese versuchen zu vertuschen. Wenn Jemand wirklich verstorben ist, so wird der Täter in der Regel keine Polizei einschalten, sondern versuchen sich zu entlasten. Sich zu entlasten kann er aber nur, wenn er die Leiche beseitigt.
Thl40 schrieb:Naja. Die wollen Einspruch gegen die Freilasung einlegen. Das ist etwas anderes.
Sie müssen das aber auch begründen.
suki04 schrieb:Gut zusammengefasst und mMn plausibel, an Natascha Kampusch musste ich heute auch noch mal denken. Ich hatte darüber nachgedacht das ja alle Hinweise Shirt, Decke, Router, Zeiten usw. wenigstens zweifelhaft sind. Als wenn R. sich einfach in Luft aufgelöst hat. Wie bei dem Fall N.K. Einfach ohne Spuren zu hinterlassen.
Frau Kampusch wurde entführt und dafür gab es Zeugen, auch wenn man die kleine Zeugin leider nie richtig beachtet hat. Es gibt ja bis heute die Theorie, ob der Täter allein war oder nicht, denn sie sagte nein.
Bei Rebecca gibt es absolut 0 Anzeichen für eine Entführung, ein großer Unterschied.