EC145 schrieb:Auch wenn die Ermittler den Schwager von Rebecca für Tatverdächtig halten.Gilt immer noch die Unschuldsvermutung.
Bin mal gespannt mit welchen Argumenten die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Haftbefehl begründen. Dies ohne jeglichen Beweis.
Die Unschuldsvermutung hat mit dem Tatverdacht nichts zu tun, sondern ist eine prozessrechtliche Komponente. Wenn man davon ausgehen würde, das dies anders wäre, würde es nie zu einem Prozess kommen können, weil man dann ja niemals einen Tatverdacht, der zu Beginn eines "Strafverfahrens / Ermittlung" steht, hätte.
Chupacabra12 schrieb:Erklär das mal einem 2jährigen Kleinkind. Und wenn der Schwager betrunken aus Versehen Krach gemacht hat?
Das der Schwager betrunken war, ist nicht sicher. Es gab keine ärztliche Untersuchung diesbezüglich. Erzählen kann man viel und ob ein kleines Kind so laut sein muss? Da bin ich doch skeptisch.
Chupacabra12 schrieb:Das Wohnzimmer liegt im EG, Schlafzimmer der Schwester im 1.OG.
Du hast also einen link zum Grundriss des Hauses? Bitte posten, danke!
Sandra198 schrieb:Bei der Auswertung des Routers im Haus des Schwagers stellte die Polizei laut „Berliner Kurier“ fest, dass Rebeccas Handy sich zwischen sechs und acht Uhr mit dem dortigen Wlan-Netz verbunden hatte. Außerdem fanden die Ermittler heraus, dass in derselben Zeitspanne vom Telefon der 15-Jährigen WhatsApp-Nachrichten versendet wurden.
Korrekt und das bedeutet die Aussage des Schwagers ist nicht korrekt. Leider wird das hier von einigen Leuten ignoriert. Würde Rebecca ohne ihr Handy aus dem Haus gehen und warum käme sie dann zurück nur um gleich wieder zu verschwinden, das alles unbemerkt? Wirkt nicht schlüssig.