Pilcher schrieb:Seine Unschuld darzulegen ist nicht ihre Aufgabe.
Die Polizei/Staatsanwaltschaft muss seine Schuld beweisen.
In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Und solange niemand das Gegenteil beweisen kann, gilt man als unschuldig.
Grundsätzlich ist das richtig, aber eine Anwältin hat auch die Aufgabe, ihren Mandanten so zu vertreten, das er besser gestellt wird. Wenn ich der Anwalt von F wäre, er mir auch offen und ehrlich seine Fahrten erklärt hätte, würde ich ihm ganz klar seine Möglichkeiten nennen. Wenn das Strafmaß durch die Fahrten höher ausfallen würde, z.B. lebenslange Freiheitsstrafe anstatt maximal 15 oder gar weniger, dann rate ich ihm zum schweigen, bis man ihm die lebenslange beweisen kann.
Kommt der Beweis, wäre der nächste Schritt, das er sie zur Leiche führt, was vielleicht in Zukunft positiv für ihn ausgelegt werden könnte.
Sind seine Fahrten nun aber unabhängig von Rebecca, werden sie grundsätzlich ein geringeres Strafmaß als den eines Tötungsdeliktes haben. Dies bedeutet, das ich ihm zu einer Aussage rate, weil so einige Beamten für die Suche frei werden würden und er ebenfalls öffentlich rehabilitiert werden würde.
Käme es zum Prozess und würde es um seine Schuld bezüglich Rebecca gehen, kämen dann andere Sachen zum tragen, wie verminderte Schuldfähigkeit oder ähnliches. Auch hier, wäre es die Aufgabe eines Anwalts dies zu beweisen, denn die Staatsanwaltschaft wird genau in die andere Richtung argumentieren.
thecrew schrieb:Gehen wir doch nur mal davon aus das er bei einem Dealer war. Meinste der Dealer gibt ihm ein Alibi und redet mit den Bullen? Wohl kaum.
Dumm gelaufen halt wenn er wo war was aber keiner bezeugen will wegen z.b. illegaler Aktivitäten.
Er könnte diese Fahrten schon erklären, indem er angibt wann er wo zu welcher Zeit war. Es gibt nicht wenige LKW Fahrer, die ein sehr gutes Gedächtnis haben und diese könnten sich dann bei der Polizei melden. Auch gäbe es so die Möglichkeit, evtl. einen Stop an einer überwachten Kreuzung zu benennen, wodurch er dann ebenfalls seinen Aufenthalt bekanntgeben könnte.
Also da muss nicht der vermeintliche Dealer Aussagen, da gibt es viele andere Möglichkeiten.
frauZimt schrieb:@Löwensempf
Das ist nicht der einzige sprachliche Schnitzer des Herrn Steltner, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Ich denke, man darf da keinen geheimen Subtext vermuten. Der Mann ist sprachlich leider ungenau. Zum Beispiel hier: (Ich hebe es in Fettschrift heraus)
"Wir spekulieren nicht. Aufgrund der Indizien, die wir haben, gibt es eine Richtung und in die ermitteln wir vorrangig. Wir lassen andere Möglichkeiten aber nicht außer Kraft."
Hoffnungen, dass Rebecca noch leben könnte, erteilte Steltner eine Absage: "Aufgrund der Indizien müssen wir leider von einem Tötungsdelikt ausgehen. Die Fakten deuten eindeutig darauf hin, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat", so der Sprecher.
Meiner Meinung nach, sind die Aussagen alle so wie sie ein Jurist tätigen würde. Ich habe während des Studiums auch immer etwas schmunzeln müssen, weil man so ja eigentlich nicht spricht. Aber als Jurist sehe ich diese Aussagen als genau das an was sie sind. Aussagen eines qualifizierten Menschens, der vielleicht weniger für die Allgemeinheit sprach, sondern ebenfalls ausgebildete Fachleute. Das ist wie mit Physikern oder Medizinern, da versteht man auch alles falsch, weil sie eben anders denken als man selbst.
Xeni schrieb:Im Moment hört man viel, dass junge Mädchen mit Chloroform gefügig gemacht werden und hinterher nichts mehr wissen. Da kam letztens eine Reportage im Fernsehen, eine Überdosierung passiert schnell und ist gar tödlich. Oder auch in Getränken wird was gemixt.
Dies ist leider richtig. In der Regel passieren diese Verbrechen auf Großveranstaltungen und Clubs. Hier ist es besonders wichtig, das man sich niemals einladen lässt und vor allem nie das Glas irgendwo abstellt. Diese Drogen wirken sehr gut, man hat einen Blackout und kann sich an die eigentliche Tat nicht mehr erinnern.
Oft kann man diese Verbrechen nur mit DNA an Kleidung oder durch Körperflüssigkeiten im Opfer feststellen. Leider steht dann jedoch oft Aussage gegen Aussage im Raum, was es für viele Opfer zu einer Tortur werden lässt, auch weil viele Pflichtverteidiger in diesem Gebiet sehr tief in die Tasche greifen um das Opfer unglaubwürdig zu machen.