selassie schrieb:An die Experten hier, die vielleicht vom Fach sind. Wie sieht es aus, jetzt wo F aus der U-Haft entlassen wurde könnte es sein, dass er erneut zur Zeugenaussage vorgeladen wird? Kann er dann genauso schweigen? Ich meine die meisten sind sich doch hier einig, dass genau das ihn verdächtig macht. Dieses Schweigen. Wozu? Es geht um Rebecca, seiner kleinen "Schwester" sowie um seine Frau, seiner Tochter und der Familie. Um seinen Job, um seine ganze Existenz.
Erstmal grundlegendes. Für Zeugen gibt es seit wenigen Jahren eine Aussagepflicht sofern die Ermittler nachweislich im Auftrag der Staatsanwaltschaft handeln. Diese wird (mMn absolut zurecht) sehr stark kritisiert, das ist aber ein anderes Thema. Auf jeden Fall hat man auch als Zeuge ein Recht auf einen Beistand (zb Rechtsanwalt). Weiterhin kann man auch als Zeuge das Recht zu Schweigen in Anspruch nehmen sofern man sich selbst oder einen nahen Angehörigen beschuldigen müsste.
Konkret zu diesem Fall. Der dringende Tatverdacht ist nicht gegeben, aber er ist weiterhin der Tat verdächtigt. Auch die Indzien, welche F der Tat verdächtigt haben sind nach wie vor vorhanden. Er mutiert nicht plötzlich vom TV zum Zeugen. Die Ermittler können nicht auf einmal so tun, als wäre F nicht mehr verdächtigt, in der Hoffnung, weitergehende Fakten zu bekommen. Das würde gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen, da sie auf diese Art und Weise ein grundlegendes Recht unterlaufen würden.
Beim Recht zu Schweigen muß man klar zwischen rechtlich und moralisch unterscheiden. Rechtlich gesehen darf ihn das Schweigen nicht negativ ausgelegt werden. Es ist weder ein Indiz noch ein Beweis. Wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte, dann wird das Gericht anhand der vorliegenden Beweise und Indizien beurteilen, ob er die Tat zweifelsfrei begangen hat oder nicht. Sein Schweigen darf dabei nicht bewertet werden.
Ob sein Schweigen moralisch vertretbar ist, das ist ein anderes Thema.