Graninas schrieb:er sagt zur Rebecca:Ich bringe dich schnell zur Schule und sie packt Schulsachen zusammen,Jacke und den Pullover in der Hand und steigt gegen 9.40 Uhr ins Auto und statt zur Schule fährt er (oder jemand anderes)mit ihr in den Wald..plant eine Entführung etcc…
Fast genau 1 Stunde nach Abfahrt wird das Autokennzeichen erfasst.
Und sie wird gar nicht stutzig, als er in die falsche Richtung fährt Richtung A12 und nicht zur Schule? Sie läst sich wie ein Lamm zur Schlachtbank führen? Sie stellt das Handy eine Stunde vorher auch aus? Warum sollte er sie geplant töten? Die Decke hat er auch schon dabei?
donniebrasco01 schrieb:ganz recht. Die Fehlerquote hatte ich auch mal erwähnt, die beträgt beim Kesy über 90% (nichterfassung)
Du gehst von einer ganz falschen Grundannahme aus. Kesy selbst hat zb Schwierigkeiten mit den Buchstaben I und der Zahl 1 hat, mit ausländischen Kennzeichen, verschmutzte Kennzeichen, etc. Entsprechend hoch ist die Fehlerquote in diesem Moment. Die Fotos der Kennzeichen sind für das menschliche Auge wiederum sehr gut erkennbar und auszuwerten, deswegen werden diese von Beamten gesichtet. Diese können in der Regel die Zahlen und Buchstaben lesen und einen Schmutzfleck von einem Bindestrich unterscheiden
;) Bei den über 90% geht es nicht um die letztendlich Fehlerquote wo falsche Fahndungsmaßnahmen entstehen, sondern ausschließlich darum, dass Kesy selbst die Fotos falsch erkennt. Die Kritik an dem Systems betrifft ausschließlich den Datenschutz. Da eben per menschliches Auge die Fotos der Kennzeichen von Beamten angeschaut werden müssen, werden entsprechend alle vorbeifahrenden Kfz registriert und bis zur Nachbearbeitung gespeichert auch ohne, dass das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist. Dadurch werden alle Bürger überwacht. Geplant war aber, dass das System die Schilder selbständig überprüft und nur die Treffer (zur Fahndung ausgeschriebene Fahrzeuge) für die Beamten sichtbar werden und alle anderen nicht. Dem ist nicht der Fall, deswegen beschäftigt sich auch das oberste Gericht damit.
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Was die Fahrt von F anbelangt, es steht ja außer Frage, dass er dort gefahren ist. Er hat die Fahrten schließlich bestätigt, indem er der Familie eine Begründung dafür gegeben hat. Warum hätte es sagen sollen wenn er dort gar nicht gefahren ist. Dann hätte er auch weiterhin sagen können, er hat im Bett gelegen und kesy war eine Fahlmeldung.