Alberto schrieb:Bei einem ungewollten Unfall beim fröhlichen Toben hätte er mangels Straftatbestand ja wahrscheinlich sogar mit gar keiner Strafe rechnen müssen.
Wenn F. ihr etwas angetan haben sollte, so kann ich mir solch ein Szenario auch am Besten vorstellen: fröhliches Toben, vielleicht ein bißchen sexuell motiviert - Rebecca wollte sich ihm entziehen, rutschte aus und schlug mit dem Kopf auf den Badewannenrand (nur als Beispiel)
- ABER: warum wird dann nicht der Notarzt und Rettungsdienst gerufen?
MMn - wenn es denn in etwa so gewesen wäre - kann das nur bedeuten, dass F. etwas bzw. etwas mehr mit dem Unfall zu tun hätte. Und der Notarzt dies sofort bemerkt hätte.