chipie schrieb:a, aber was soll denn dann bei Gericht vorgetragen werden? Wenn über den fraglichen Zeitraum geschwiegen wird? Dann könnte die Verteidigerin entweder das wiederholen, was der TV bei seiner Zeugenvernehmung gesagt hatte (mit all den Widersprüchen), oder eine neue Version vorlegen ... da wäre ich aber mal gespannt darauf ...
Genau so wird es wahrscheinlich sein, wenn es zur Anklage kommen sollte, das die RA von Florian R. die „Wortführung“ übernehmen wird.
Es geht dann auch wohl später darum das „geringste“ Strafmaß für den Angeklagten rauszuholen. Das ist in anderen Strafverfahren ja auch nicht anders.
Ich als Laie könnte mich, in welchem Strafverfahren auch immer, sicher nicht „professionell“ selber Verteidigen. Da wird sicher jeder RA mit Strategie verteidigen.