chipie schrieb:Ja, aber was soll denn dann bei Gericht vorgetragen werden? Wenn über den fraglichen Zeitraum geschwiegen wird? Dann könnte die Verteidigerin entweder das wiederholen, was der TV bei seiner Zeugenvernehmung gesagt hatte (mit all den Widersprüchen), oder eine neue Version vorlegen ... da wäre ich aber mal gespannt darauf ...
Ohne zu sehr ins Detail gehen zu wollen, so ist eine Verhandlung ja nicht nur eine Offenlegung von dem was der Tatverdächtige sagen könnte, sondern es wird eine Anklage verlesen, Zeugen gehört und oftmals auch Sachverständige befragt.
Wenn du als Angeklagter von deinem Schweigerecht gebrauch machst, dann sitzt du quasi da und hörst dir alles an. Man lässt dich dann auch weitestgehend in Ruhe, fragt aber in der Regel am Ende noch einmal, ob man Stellung nehmen will. Die Aussage des Tatverdächtigen ist grundsätzlich nicht nötig, ich erinnere da immer wieder gern an "Herrn Bormann" den man in Abwesenheit zum Tod verurteilt hatte.
veggieMP schrieb:Genau so wird es wahrscheinlich sein, wenn es zur Anklage kommen sollte, das die RA von Florian R. die „Wortführung“ übernehmen wird.
Sollte er schweigen, wird seine Anwältin dies verkünden. Im Prozess selber, wird sie dann nach ihrem Wissen (nicht Gewissen, ganz wichtig), die Argumente und Beweise versuchen zu entkräften. Im Fall der Fahrten des Mandanten, wird sie sicher vortragen, das diese einen ganz anderen Grund gehabt haben könnten bzw. das (sofern dies Zutrifft), keine Beweis für Rebecca während dieser Fahrten vorliegen. Sie wird damit argumentieren, das man vielleicht den Schwager sah, aber das es keine Hinweise für das Mädchen, Grabungen usw. gab. Hier wird sie sich eine Strategie zurecht legen und dann anhand der Beweisführung, diese entkräften wollen.
Ich kann aber aus eigener Erfahrung sagen, das es Tatverdächtige gibt, die trotz "nichts sagen wollen", irgendwann anfangen zu reden, weil sie persönlich eine Rechtfertigung bringen müssen, besonders wenn es in eine mögliche Verurteilung gehen könnte. Die wenigsten halten ihren Mund über Wochen oder Monate, der Mensch hat einfach den Drang sich rechtfertigen zu müssen und genau das, wirst du als Verteidiger verhindern wollen, aber es klappt nicht immer, besonders bei Männern die Verbrechen an Frauen oder Kindern vollzogen haben kommt sehr häufig das "aber sie hat mich doch proviziert, lief immer mit Rock rum" usw.
Da kann dann die ganze Verteidigung dran zerbrechen.
Meist baut man die Strategie auch anhand der Psyche des TV auf. Wenn du weist das er ein gestörtes Verhältnis zu Frauen hat, dann wirst du darauf bedacht sein, das er nie über das Thema Frauen spricht, weil seine Wortwahl ihn entlarven würden, gleiches bei Pädophilen. Ohne aber den Tatverdächtigen zu kennen, können wir die Strategie der Verteidigerin nicht erörtern, sondern nur vermuten.