Wo ist Rebecca Reusch?
21.03.2019 um 11:05sarkas schrieb:„Anders als von verschiedenen Medien berichtet, liegt nach Angaben der Staatsanwaltschaft bislang keine Haftprüfungsbeschwerde und kein Haftprüfungsantrag vor.“Als Laie kann man sich hier mal einlesen:
www.juraexamen.info/unterschiede-zwischen-haftbeschwerde-und-haftprufung/
Es dürften einige Merkmale im Moment gegen eine Prüfung oder eine Beschwerde sprechen. Soweit ich verstanden habe, kommt es bei einer Haftprüfug zu einer mündlichen Verhandlung. D.h. der TV müsste vor Gericht aussagen und das soll m.E. ja gerade verhindert werden. Hätte er ein Alibi für die fragliche Zeit, wäre eine mündliche Verhandlung kein Problem.
Bei einer Haftbeschwerde wird die Verteidigerin wohl im Vorfeld die Chancen bei der Staatsanwaltschaft ausgelotet haben. Wird hier kein Entgegenkommen signalisiert, dann würde ein Antrag ins Leere laufen.
Unabhängig davon braucht die Verteidigerin natürlich viel Zeit, um ihre juristische Argumentation wasserfest machen zu können. Eine Haftbeschwerde kann auch nur ein Mal eingelegt werden.
Die Hürden sind demnach in diesem Fall sehr hoch gelegt.