Needle schrieb:Wenn R. definitiv im Haus ums Leben kam und der Schwager zu diesem Zeitpunkt alleine mit ihr war, dann wäre die Sache doch glasklar.
Wir kennen dort die Indizien nicht, welche auf diesen Umstand hinweisen könnten. Über Spekulationen über Handy, Router oder Anrufe will ich mich jetzt nicht äußern, weil es nicht offiziell kommuniziert wurde.
Fakt scheint aber, das es einen begründeten Zweifel geben muss, das er der Täter ist. Dieser Zweifel kann am Beispiel eines Bankraubes erklärt werden.
In einer Bank gibt es Angestellte, Kunden, also viele Menschen. Nun kommt es zu einem Überfall, woher will man nun wissen, wer der Täter ist?
Dort ist dann in der Regel die Beute entscheidend oder das Tatwerkzeug wie die Waffe, denn warum hat man das Geld aus der Bank, wenn man nicht Täter ist? Deshalb verstecken Räuber oft ihre Beute, nur so als Anmerkung.
;)Das Haus der Familie R, ist quasi wie eine Bank. Viele Spuren von allen möglichen Menschen finden sich dort, nicht nur die Familie, auch Freunde haben dort ihre Anwesenheit eindeutig untermauert.
Folglich ist der Täterbezug sehr schwer nachweisbar, auch wenn man Spuren gefunden hat, welche auf ein Tötungsdelikt hinweisen würden. Was man also braucht vor Gericht, wäre ein Werkzeug bzw. das Opfer. So würde ich auch argumentieren vor Gericht, vorallem, wenn der Zeitpunkt der Tat nicht geklärt werden kann, denn ja, Person A war zur zeit B am ort, aber die Tat passierte um x. Ohne X zu kennen, können wir keinen Bezug zu Person A herstellen.