Roydiga schrieb:Und woher stammt deine Info, dass es online war? Wenn die Polizei sagt, sie hätte das Haus nicht lebend verlassen, meinst du nicht, sie hätten so etwas grundlegendes, ob ihr Handy außerhalb des Hauses im Mobilfunk war, überprüft?
Es muss dazu nicht im Mobilfunk angemeldet gewesen sein, WLAN reicht auch (offenes Netz, Schulnetz, …). Es war halt nicht das heimische WLAN. Ihr Handy war um 8:42 online, weil da die Message der Mutter ankam. Die wurde empfangen, aber nicht gelesen. Dazu muss es aber eine Verbindung gehabt haben.
Aber im Router zuhause wäre es protokolliert worden. Das heißt, es hat sich aus dem Haus heraus bewegt. Da ein Mörder aber nicht mit angeschaltetem Handy des Opfers losfahren würde, gehe ich davon aus, dass R das Haus verlassen hat, mit ihrem Handy.