Wo ist Rebecca Reusch?
12.03.2019 um 00:28Thodde schrieb:Mit etwas Sachverstand sollte jedem hier klar sein, dass Ermittlungsergebnisse, ganz gleich ob belastend, entlastend oder nichts mit der Sache zu tun, aufgrund der Gesetzgebung nicht einfach so bekannt gemacht werden dürfen. Auch für die Bekanntmachungen für xy.. musste ein richterlicher Beschluss eingeholt werden.Hier ist mal wieder die "Ermittler wissen mehr" Legende, die gleichen Leute die fortlaufend über die Medien "aus Ermittlerkreisen" jeden Furz des TV hinausposaunen, haben in der Hinterhand massenhaft Trümpfe, ist schon klar.
Wie sagte ein (ehem.) Ermittler mal....die Öffentlichkeit bekommt die Schneeflocke eines Eisberges zu sehen. Und wieviel von diesem Eisberg belastend ist, vermögen nur die Ermittler, die Staatsanwaltschaft, der TV und RA zu beurteilen. Die Öffentlichkeit bekommt davon nur in einem möglichen Prozess etwas mehr zu sehen.
Insofern kann kein Aussenstehender beurteilen, wieviele Ermittlungsergebnisse es gibt und wie belastend diese sind. Es ist aber jedem klar, dass es deutlich mehr Ermittlungsergebnisse gibt, als wir wissen oder ahnen.
Naturlich gibt es massenhaft "Ermittlungsergebnisse", die aber für den mutmaßlichen Tathergang vollkommen irrelevant sind. Die wenigen relevanten sind bereits öffentlich, das Pfeifen ja bereits die Spatzen von den Dächern, die über die baldige Beendigung der U-Haft spekulieren. In wenigen Tagen wissen wir mehr.
Eines würde mich aber besonders interessieren - richterliche Freigabe für XY. Ist das irgendwo in der STrafprozessordnung oder sonstwo geregelt?