Ufologie schrieb:Es muss dazu nicht im Mobilfunk angemeldet gewesen sein, WLAN reicht auch (offenes Netz, Schulnetz, …). Es war halt nicht das heimische WLAN. Ihr Handy war um 8:42 online, weil da die Message der Mutter ankam. Die wurde empfangen, aber nicht gelesen. Dazu muss es aber eine Verbindung gehabt haben.
Aber im Router zuhause wäre es protokolliert worden. Das heißt, es hat sich aus dem Haus heraus bewegt. Da ein Mörder aber nicht mit angeschaltetem Handy des Opfers losfahren würde, gehe ich davon aus, dass R das Haus verlassen hat, mit ihrem Handy.
Also hast du grad etwas gelöst, dass sie Polizei nicht in der Lage war zu lösen ja? Die Polizei war zu unfähig darauf zu bekommen und denkt fälschlicherweise, dass sie das Haus nicht lebend verlassen haben kann, aber du hast mit ein bisschen Logik und nachrichtenwissen herausgefunden, dass sie doch das Haus verlassen hat, willst du mir das damit sagen?
Jetzt überlege noch mal, ob das n bisschen zu hoch gegriffen ist, was du da erzählst. Nichts für ungut.