Gast4321 schrieb:Das ist für uns/mich nicht von Belang. Es ist eine Möglichkeit des Rechtsstaats auf "rechtlicher Grundlage". Die/Der Richter hat/haben es alles abgesegnet. Wir dürfen nicht vergessen, über was für einen Tatvorwurf wir hier reden.
Puh, so abwatschen würde ich den Hinweis nicht, dass das ein gewagtes Vorgehen ist. Natürlich ist das
eine Möglichkeit auf rechtlicher Grundlage. Aber eine Möglichkeit, die genauestens abzuwägen ist und die nicht ohne Risiko ist.
Solange er nicht rechtskräftig verurteilt wurde, ist er unschuldig. Er ist der Tat dringend verdächtig und daher in U-Haft.
Aber: es besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass er unschuldig ist.
Und dann? Zählt ein vernichtetes Leben eines Ex-Verdächtigen nichts?
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft hat, meine ich, gesagt, die Entscheidung sein ganz oben gefällt worden. Aber auch 'ganz oben' können Fehlentscheidungen getroffen werden, die eine Familie zerstören könnten.
Ich denke, sie werden gute Gründe für die Entscheidung haben, mit seinem Bild an die Öffentlichkeit gegangen zu sein. Aber so belanglos, wie du das abtust, sehe ich das beweitem nicht. Thema Unschuldsvermutung - und die wurde hier mal komplett ausgehebelt.