Wo ist Rebecca Reusch?
11.03.2019 um 12:55BoobSinclar schrieb:Im Übrigen: Nein, war kein Versuch, war der gleiche Antrag mit den gleichen Indizien.Beleg dafür?
BoobSinclar schrieb:Im Übrigen: Nein, war kein Versuch, war der gleiche Antrag mit den gleichen Indizien.Beleg dafür?
Gast4321 schrieb:Wo sind alle die, die meinen es liegt nichts vor? Es läge genug vor. Daher Haftbefehl. Der erste Versuch, könnte nur ein Versuch gewesen sein, um zu schauen was der Täter macht.Den Haftbefehl hat ein Richter bereits abgelehnt. Keiner hat gepostet, es läge nix vor. Manche halten ihn nur noch nicht der Tötung überführt, weil dafür die Beweise fehlen. Keine Gewalt - oder Kampfspuren im Haus, kein Leichengeruch im Auto oder Haus, keine Leiche und keine DNA im Wald, obwohl man sich ganz sicher war, sie dort im Wald zu finden. Dafür Erklärung für das Verschweigen der Whattsapp und der 2 Fahrten Richtung Polen.
Eskannnicht schrieb:Das ist derzeit zu dünn, ohne jeden Hinweis darauf. Jetzt im Ernst, wir können hier nur mit dem Arbeiten was wir haben, und das ist nach dem Ausschluss des Leichentransports immer weniger.Jep.
Gast4321 schrieb:Es läge genug vor. Daher Haftbefehl. Der erste Versuch, könnte nur ein Versuch gewesen sein, um zu schauen was der Täter macht.Wäre das ein Versuch gewesen, dann hätten nicht StA und Polizei gleich dagegen Einspruch erhoben. Er war ja noch nicht mal entlassen, da haben sie sich schon beschwert. Unlogisch.
Gast4321 schrieb:Eventuell hat die Ermittlungsbehörde beim ersten Versuch nicht alles an Indizien und Beweisen vorgelegt, als das was sie hatten und quasi ein wenig getrickst. Sie haben gehofft keinen Haftbefehl zu bekommen, um den vermeintlichen Täter ein wenig zu beängstigen und zu locken, ob er die Behörden somit zum Tatort führt, in dem er ihm nochmal aufsuche, oder sonst sich auffällig verhalte.
Gast4321 schrieb:denke die Ermittlungsbehörde sieht das Mordmerkmal der "Verdeckung einer (sexual) Straftat" für möglich. Evtl. gab es dazu Spuren.Schon wieder... Dafür hätte ich gerne einen Beleg oder eine Quelle.
Gast4321 schrieb:Eventuell hat die Ermittlungsbehörde beim ersten Versuch nicht alles an Indizien und Beweisen vorgelegt, als das was sie hatten und quasi ein wenig getrickst. Sie haben gehofft keinen Haftbefehl zu bekommen, um den vermeintlichen Täter ein wenig zu beängstigen und zu locken, ob er die Behörden somit zum Tatort führt, in dem er ihm nochmal aufsuche, oder sonst sich auffällig verhalte.Es waren beides Mal die gleichen Indizien, die vorgelegt wurden.
Gast4321 schrieb:quasi ein wenig getrickst.Ach, auf einmal ist eine solche Vermutung keine bösartige linksversiffte Unterstellung, sondern ganz dolle clever?
Gast4321 schrieb:Beleg dafür?Das stand doch in den Medien, daß man wegen des Haftbefehls
Gast4321 schrieb:Eventuell hat die Ermittlungsbehörde beim ersten Versuch nicht alles an Indizien und Beweisen vorgelegt, als das was sie hatten und quasi ein wenig getrickst. Sie haben gehofft keinen Haftbefehl zu bekommen, um den vermeintlichen Täter ein wenig zu beängstigen und zu locken, ob er die Behörden somit zum Tatort führt, in dem er ihm nochmal aufsuche, oder sonst sich auffällig verhalte.Das wäre Irreführung und sowas ist in Deutschland nicht erlaubt. Mit soetwas würde die Staatsanwaltschaft den ganzen Fall gefährden.
chrikos schrieb:Die Fahrt vom Haus zur Kennzeichenerkennung sind etwa 40 Minuten. Bleiben noch 1 Stunde und 20 MinutenDer Hund hat wohl keine Stoppuhr dabei und schlägt nach 2 Stunden und 0 Minuten an. Möglicherweise sind es auch drei oder vier Stunden.
Kreuzbergerin schrieb:Kann das sein, dass du nicht aus Berlin kommst?Bei der S-Bahn gibt es kein WLAN. Es gibt WLAN in den Ubahn Haltestellen und in manchen BVG Bussen (den neuen).
Die Ringbahn gehört nicht zur BVG, sondern zur S-Bahn.
Ich bin mir nicht sicher, dass die S-Bahn eigenes WLAN hat.
inci2 schrieb:Das stand doch in den Medien, daß man wegen des Haftbefehlsder im 1. Durchgang nicht ausgestellt wurde, Beschwerde eingelegt hatund daraufhin dann ein anderer Ermittlungsrichter einen ausgestellt habe.Das wurde hier aber auch schon mehrfach diskutiert und auch die entsprechendenLinks dazu eingestellt.Vorhin hieße es noch, alles was in der Presse stehe stimme nicht immer zu 100%. Woher wissen wir ob das stimmt?
Glitter2.0 schrieb:Ist eigentlich bekannt ob RR einen Mobilfunk Vertrag oder ein Prepaid Handy besass?Welche Relevanz hat die Art des Handyvertrages?
Gast4321 schrieb:Beleg dafür?Die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt hat und dieser Beschwerde stattgegeben wurde. Gleicher Vorgang. Nix cleverer Schachzug mit neuen Indizien
Gast4321 schrieb:Vorhin hieße es noch, alles was in der Presse stehe stimme nicht immer zu 100%. Woher wissen wir ob das stimmt?