@HolzhodenHolzhoden schrieb:Ein Anwalt kann nur die bestmöglichste Verteidigungsstrategie erarbeiten, wenn der Mandant keine Lügen auftischt und alles preisgibt. Denn der Anwalt unterliegt der Schweigepflicht - egal welches Verbrechen vorliegt. Das ist der Job eines Strafverteidigers. Die moralische Komponente spielt hier keine Rolle.
Ernsthaft? Die Anwältin würde trotz des Wissens, dass er ein Totschläger/Mörder ist, dafür sorgen wollen, dass er nicht bestraft wird? Oder trägt sie nur Sorge, dass er einen fairen Prozess erhält?
Ich will mir nicht vorstellen, dass ein Strafverteidiger sogar ein Opfer "durch den Dreck" zieht, um den Mandanten (der wissentlich schuldig ist), frei zu bekommen! Wenn dem so sein sollte, würde ich privat niemals mit einem Strafverteidiger befreundet sein wollen.