@OliverCromwell @Maunzi123OliverCromwell schrieb:Das wäre eventuell nochmal ein Hoffnungsschimmer.
Tatsächlich ( und sogar ohne Quatsch ). Deine Fragen,
@OliverCromwell , bringen mich immer mal auf Ideen.
Ich habe mich bzgl. dieser Fragestellungen ganz spontan eben auf die Suche begeben und bin dabei im Wildwuchs des www zuerst über diesen Artikel gestolpert, der zumindest für Interessierte aufzeigt, was auch nach langer Zeit noch möglich ist.
https://wehrmed.de/zahnmedizin/identifizierung-einer-wasserleiche-nach-mehr-als-30-jahren.htmlOliverCromwell schrieb:2. Von wem würden die Fachzeitschriften eine entsprechende Anfrage zur Veröffentlichung akzeptieren? Auch von "Unsereins" oder nur von offizieller Seite?
Zu dieser Frage habe ich gerade eben mit meiner kassenzahnärztlichen Vereinigung telefoniert. Die Anfragen zur Veröffentlichung von Zahnbefunden unidentifizierter Toter kommen üblicherweise von Polizeidienststellen. Diese Anfragen haben übrigens in den letzten Jahren aufgrund des Siegeszuges der DNS-Forensik abgenommen, kommen aber immer noch vor.
Wenn also über eine entsprechende Dienststelle eine Anfrage käme, wäre man gerne jederzeit bereit, sie zu veröffentlichen.
Da kommt also dieses Hindernis ins Spiel.
OliverCromwell schrieb:1. Kripos müsste dafür die entsprechenden Unterlagen zu Verfügung stellen.
Maunzi123 schrieb:Beides habe ich sowohl der kripos als auch LCW Mal vorgeschlagen und wäre auch behilflich gewesen den Kontakt herzustellen, auch wenn der behandelnde Arzt wahrscheinlich schon lange in Rente ist, leider ohne Rückmeldung.
Hier scheint nicht gerade überschäumendes Interesse zu bestehen.
OliverCromwell schrieb:3. Die Chance, das der behandelnde Zahnarzt dieses Gebiss nach so langer Zeit wiedererkennt, dürfte sehr gering sein. Hinzu kommt das Problem, dass er, selbst bei eine Idee oder schwachen Erinnerung, keine Referenzunterlagen zum Abgleich mehr besitzt. Und liest er überhaupt noch die Fachzeitschriften? Wahrscheinlich ist er selbst schon lange im Ruhestand - sofern er überhaupt noch lebt...
Da sind wir sicher einig, schaden könnte aber ein solcher Versuch sicher nicht.
Ich wurde von meinem freundlichen Gesprächspartner bei der KZV darauf hingewiesen, das Deutschlands führender forensischer Odontologe in Düsseldorf tätig ist und bekomme noch dessen Kontaktdaten. Vielleicht ergibt sich ja etwas, was man dort vorlegen könnte.
Interessanterweise war mein Gesprächspartner auch mit der Isotopenanalyse vertraut. Da gibt es ja schon entsprechende Hinweise.
Selbst wenn also der damals behandelnde Zahnarzt nicht mehr von so einer Anfrage erreicht würde und es keine konkreten Hinweise zur Patientin gäbe, denke ich, dass eine Untersuchung noch vorhandener Proben oder wenigstens die Begutachtung von entsprechendem Bildmaterial noch Anhaltspunkte bringen kann.
Die Art und Weise, wie zahnmedizinische Restaurationen geplant und durchgeführt wurden und werden, zeigen "Handschriften" auf, wie sie an bestimmten Universitäten oder von bestimmten Dozenten gelehrt wurden. Zusammen mit der Isotopenanalyse könnte eine weitere Eingrenzung von Herkunft oder Aufenthaltsorten von J.F. dabei herauskommen.
MfG
Dew