@Espe Wie in deinem Artikel selber steht, kam er nicht wirklich mit dem Posten zurecht. Das mit dem Freund bei der Polizei geht klar, diese Vermutung hatte ich ja oben mit unter Kontakte erwähnt.
Davon abgesehen, das er unter Alkohol/Medikamenteneinfluss fuhr, hatte er keine Lizenz zur Fahrgastbeförderung. Steht auch drin.
Espe schrieb:Die Schlussfolgerungen aus dem im Jahr 2006 veröffentlichten Bericht waren, dass sich Pauls Zusammenarbeit mit dem französischen Geheimdienst auf basale Kooperation mit der französischen DST beschränkte, wenn hochgestellte Gäste im Hôtel Ritz verweilten. Für diese Dienste erhielt er keine finanzielle Vergütung. Des Weiteren wurde festgehalten, dass eine solche Zusammenarbeit mit nationalen Geheimdiensten unter leitendem Sicherheitspersonal der Luxushotels größerer Weltstädte üblich sei.[38]
Du berufst dich sicherlich auf das hier.
Konkret bedeutet das folgendes: Gast X, prominent, politisch oder ähnliches, kommt in das Hotel. Der Geheimdienst oder Polizei/Personenschutz meldet sich für eine Vorerkundung an. Der Hotelsicherheitsdienst unterstützt diese Mitarbeiter dann auf Anforderung, zeigt und erklärt die Lokalität und eventuelle Besonderheiten. Darauf basierend erstellen die Behörden dann Anfahrtsrouten, Fluchtwege, sichere Häfen und medizinische Notinseln. Und überprüfen auch das (Sicherheits)Personal des Hotels selber.
Dafür erhält der Sicherheitsmitarbeiter kein extra Geld und auch keinerlei extra Befugnisse oder so. Im Gegenzug ist die entsprechende Behörde gegenüber dem SMA auch in keinerlei Abhängigkeits- und/oder Dienstverhältnis. Sprich, der Hotelangestellte hat auch keinerlei Inforechte oder so gegenüber dem Dienst. Er kann natürlich jederzeit Informationen o.ä. weitergeben, aber zum Beispiel keine Überprüfung einer Person im Eigeninteresse anfordern.
Das sich möglicherweise, wie in Pauls Fall mit dem Bekannten bei der Polizei solche (eher privaten) Kontakte entwickeln, ist durchaus möglich, aber auch eher sehr selten. Zudem eine solche Informationsbeschaffung, wie bei einem regulären Polizisten, schlichtweg gegen das Dienstgeheimnis verstoßen würde. Mit entsprechenden dienstrechtlichen Folgen.