Kriminalfall Kim Wall
27.01.2018 um 09:16@Photographer73
Für mich! macht es einen Unterschied, deal with it...
Der StA hätte Madsen auch wegen Vergewaltigung anklagen können, wenn nicht klar wäre, ob die Stiche vor oder kurz nach (medizinischem) Todeseintritt erfolgten. Dann hätte er das mMn. auch genau so in die Anklage geschrieben und auf der PK gesagt, wie bei der Todesursache auch. Wozu sollte er da irgendwas anders auslegen, als es die Beweislage hergibt?
Daher ist für mich klar, dass durch die Obduktion und / oder weitere Ermittlungsergebnisse zum Tatablauf eine Folterung / Misshandlung / Vergewaltigung eindeutig bewiesen werden kann und wird.
Über "Perimortal" und die Frage, ob die StA eine Misshandlung / Folterung trotz des Satzes vom 3.10. beweisen kann, könnt ihr gerne alleine weiter diskutieren. Leider bin ich seit der eindeutigen Anklage zu dumm, dem Sinn dieser mMn. postfaktischen Diskussion weiterhin zu folgen...
Für mich! macht es einen Unterschied, deal with it...
Photographer73 schrieb:Ich frage mich wirklich, was dieses Theater soll.Das frage ich mich auch, was das Theater soll, irgendeinen längst überholten Satz überzubewerten, den ein Journalist in seinen Worten am 3.10. vom StA (der wiederum in seinen Worten ein Statement zum Obdu-Bericht abgab) übernommen hat und der hier im Forum in der Übersetzung als perimortal interpretiert wurde, wo doch jetzt ganz eindeutig gesagt wurde, dass Kim Wall die Stiche zu Lebzeiten zugefügt wurden.
Der StA hätte Madsen auch wegen Vergewaltigung anklagen können, wenn nicht klar wäre, ob die Stiche vor oder kurz nach (medizinischem) Todeseintritt erfolgten. Dann hätte er das mMn. auch genau so in die Anklage geschrieben und auf der PK gesagt, wie bei der Todesursache auch. Wozu sollte er da irgendwas anders auslegen, als es die Beweislage hergibt?
Daher ist für mich klar, dass durch die Obduktion und / oder weitere Ermittlungsergebnisse zum Tatablauf eine Folterung / Misshandlung / Vergewaltigung eindeutig bewiesen werden kann und wird.
Über "Perimortal" und die Frage, ob die StA eine Misshandlung / Folterung trotz des Satzes vom 3.10. beweisen kann, könnt ihr gerne alleine weiter diskutieren. Leider bin ich seit der eindeutigen Anklage zu dumm, dem Sinn dieser mMn. postfaktischen Diskussion weiterhin zu folgen...