@MaryPoppins Danke sehr aufschlussreich. Den Begriff Hangtäter kannte ich noch gar nicht. Interessant auch, "feste eingewurzelte Neigung".
MaryPoppins schrieb:Da PM keine Vorverurteilungen hat, muss es also ein dänisches Pendant zum Hangbegriff geben.
Die Gefährlichkeitsprognose setzt in diesem Fall voraus, dass die Anklagepunkte der StA so stimmen
Ich hatte gelesen, dass sich eine Anwältin in DK darüber gewundert hat, dass die Anklage lebenslänglich gefordert hat, da z.B. keine Vortat vorliegen würde. Die Anklage wäre ihres Erachtens über das Ziel hinausgeschossen, das wäre nicht üblich in DK.
Und dann zusätzlich noch Sicherungsverwahrung, wo PM nicht nur vorher nicht getötet hat, sondern auch anderweitig scheinbar nie auffällig wurde?
"Es ist ein sehr ungewöhnlicher und extrem brutaler Fall", kann ja nicht die einzige Begründung der Staatsanwaltschaft sein. Es scheint so, als wolle man mit "lebenslang" und Sicherheitsverwahrung einen Präzedenzfall schaffen, vielleicht ist aber auch die Tat eben mit nichts vergleichbar, so dass man neue Maßstäbe setzen muss.
Der Prozess wird es zeigen.