aero schrieb:Diese strategie muß die Sta. jetzt anwenden, damit die anwältin und Madsen es nicht wieder durch verdrehen verharmlosen oder unschädlich machen können.
die ermittlungsergebnisse stehen auch der verteidigung zur verfügung!
nur in ausnahmen, darf von diesem grundsatz abgerückt werden, ob das in unserem fall so war?
ich glaube nicht.
die obdutionsergebnisse müssen ebenso an die verteidigung ergehen, da gibts maximal einen zeitvorteil, der aber hier, noch vor dem eigentlichen prozess, keine rolle spielen sollte.