@FadingScreams Das Gericht möchte im Regelfall nur ein sorgfältiges, seriöses Gutachten, Ergebnis letztlich egal. Wird natürlich schwierig, wenn der vom Gericht bestellte Gutachter zu anderen Ergebnissen kommt als die Gutachten, die StA und/oder Verteidigung vorlegen.
Dann muss das Gericht, wenn es kein weiteres Obergutachten bestellt, sich eben entscheiden, welchem Gutachten es folgt. Das Gericht muss im Urteil ausführlich begründen, warum es diesem Gutachten glaubt und den anderen nicht. Klaro, je sorgfältiger, seriöser, widerspruchsfreier, wissenschaftlich haltbarer ein Gutachten ist, desto eher wird das Gericht ihm folgen.