Seps13 schrieb:Ihr habt alle recht.
Es heißt übersetzt Totschlag.
Totschlag bezeichnet im deutschen und dänischen Strafrecht die vorsätzliche Tötung. Hierunter fällt auch die absichtliche Tötung (Dulus directus = Absicht).
Der große Strafrahmen in § 237 bildet die Grundlage für eine Unterscheidung nach Schwere der Schuld.
Ganz genau.
Ich glaube noch nicht einmal, dass das dänische Strafrecht diesbezüglich unklar, verwirrend oder unverständlich ist. (Man sucht den Fehler ja immer zuerst woanders, nicht bei sich.)
Die "Mordmerkmale" sind eine "deutsche Eigenheit".
Wie oft lese ich hier von Urteilen und denke: Bloß Totschlag? Das war doch Mord. Der Täter hat die Tat doch geplant.
Und dann wird mir wieder klar, dass die geplante Tötung eines Menschen ein Totschlag ist.
Und was die Mordmerkmale betrifft: Tja, da kommen die Gerichte nicht immer den Vorstellungen nach, die man selber hat.
Rick_Blaine schrieb neulich etwas dazu. Er hat wohl das Gefühl, dass die jüngere Richter-Generation zurückhaltend ist, was de Einstufung zum "Mord" betrifft..
Aber das wäre eine andere Diskussion.
"Schlanker" ist es natürlich, wenn ein Gericht den Totschlag erkennt und das Strafmaß der Schwere der Tat anpasst.
Dafür ist im deutschen Strafrecht das Wort "Mörder" nochmal ein ganz heftiges Brandzeichen, das nicht jeder Totschläger trägt.