Melm schrieb:wenn man dies so betrachtet, kann man dann behaupten, dass ein verdächtiger Mörder lediglich einen "abstrußen" aber dennoch evtl. möglichen Unfall bennen könnte, um die Verurteilung wegen Mordes zu umgehen?
Das dürfte eher nie funktionieren, erst recht nicht, wenn der TV mehrere verschiedene Unfallversionen auftischt. Ganz einfach weil ihm dazu das (Fach-)Wissen fehlt, um aus einem Mord einen Unfall zu machen, der zur Spurenlage passt.
Da es in Dänemark nur Totschlag gibt und bei einer Tötung quasi immer Absicht unterstellt wird, stellt sich die Planungs- / Vorsatz-Frage mMn. nur sekundär, zB bzgl. vorzeitiger Haftentlassung bei guter Führung nach 12 oder 15 Jahren, aber eher nicht bzgl. des Strafmaßes.
Die Frage nach einer Affekttat und möglicher Strafmilderung stellt sich mMn. nur dann, wenn der Täter durch das Opfer zB nachweislich besonders provoziert bzw. angegriffen wurde.
Also nein, wenn Madsen Kim getötet hat, dann wird er nicht mit einem Unfall durchkommen. Und wenn es ein Unfall war, dann wird die Strafe mit hoher Wahrscheinlichkeit trotzdem annähernd zweistellig ausfallen.
Gerade das Nachtatverhalten und die 15 Stiche kurz vor, kurz nach bzw. während des Todes von Kim Wall zeigen Madsens kriminelle Energie und Motivation überdeutlich, egal ob Mord, Vergewaltigung oder vertuschter Unfall.
Der Dezember wird mMn. für den Fall richtungsweisend sein. Da wird wohl das psych. Gutachten vorliegen und die weitere Vorgehensweise der StA bekannt werden.