Kriminalfall Kim Wall
15.11.2017 um 20:40PS: in D ist es übrigens so, dass Haftrichter und spätere(r) Tatrichter nicht identisch sind, so dass deren rechtliche Werungen durchaus abweichen können. In DK ist es, so weit ich weiß, nicht anders.
Bei Ehepartnern vielleicht, aber bei einer Person zu der man kaum eine Beziehung hat?JosephConrad schrieb:Wut kann lange dauern.
Frau Madsen war in dem Moment möglichwerweise nur ein Proxy für einen inneren Hass gegen etwas anderes, der sich entlud.Ebba11 schrieb:Bei Ehepartnern vielleicht, aber bei einer Person zu der man kaum eine Beziehung hat?
Nee, das sehe ich anders. Der Haftrichter hat am 11.8. gesagt, dass für die ersten 24 Tage Haft "fahrlässiger Tötung unter besonders erschwerenden Umständen" ausreicht. Mord / Totschlag blieb quasi als Nebenanklage der StA bestehen, musste aber gar nicht plausibilisiert werden.JosephConrad schrieb:Wieso? Die Verhandlung hat doch noch gar nicht begonnen. Bisher war nur der Haftrichter im Spiel und dem hat die StA doch nur gesagt: "bitte genehmigen Sie die Haftverlängerung für Peter Madsen, wir glauben genug Beweise für "fahrlässiger Tötung unter besonders erschwerenden Umständen" zu haben".
Für den eigentlichen Prozess hingegen bereiten sie eine Anklage wg. Totschlags (§237) mit "schwerer Vergewaltigung ohne Sex" vor.
12.8. nachmittags natürlich, am 11.8. bestand ja § 237 nur vorgerichtlich und am 12.8. vormittags gerichtlich als Tatverdacht, also bevor PM seine Lukenstory präsentierte.Sector7 schrieb:Nee, das sehe ich anders. Der Haftrichter hat am 11.8. gesagt, dass für die ersten 24 Tage Haft "fahrlässiger Tötung unter besonders erschwerenden Umständen" ausreicht. Mord / Totschlag blieb quasi als Nebenanklage der StA bestehen, musste aber gar nicht plausibilisiert werden.
Vielleicht hast Du ja Recht, ich habe versucht eine Quelle über den Haftgrund am 5.9. zu finden, fand aber nur Mitteilungen wie diese, ohne Nennung des Haftgrundes:Sector7 schrieb:Seit dem 5.9. hat sich das umgedreht, seit dem ist "fahrlässiger Tötung unter besonders erschwerenden Umständen" ein subsidiärer Tatvorwurf und Mord / Totschlag der Hauptverdacht, dem das Gericht bzgl. der U-Haft folgte.
Man muss hier klar trennen zwischen den einzelnen Anklagepunkten (keine Tateinheit, jedenfalls in Dt.).Andante schrieb:Wenn es für die Anklage ganz schlecht läuft, wenn also die Todesursache unbekannt bleibt und das Gericht hinreichende Zweifel daran hat, dass KW bei Zufügung der Stiche noch lebte, ja, dann bleibt in der Tat nur noch Leichenschändung übrig.
Ja, aber wenn die Stiche unter "Leichenschändung" fallen würden, so wäre die Frage: gibt es ein starkes Motiv? Und wenn die Todesursache ungeklärt bleibt, so wäre irgend ein Unfall ja auch möglich. Also bleibt: welche Fakten sind so stark, dass sie eine spontane Leichenschändung nach Unfall, gegenüber Totschlag ausschließen können? Reichen da Foltervideos auf der gefundenen Festplatte oder die Säge, oder bedarf es da mehr?Seps13 schrieb:In die Würdigung wird nachher alles mit einfließen, was so an Beweisen und Indizien vorhanden ist
Ob die Zerteilung aus PM Sicht nun noch zur Tat dazugehoert oder ausschliesslich der Verbringung diente, fest steht doch in jedem Fall aufgrund der beispiellosen Ansammlung von Indizien, dass er sie aus niedrigen Beweggruenden, zur Befriedigung abartiger sexueller Gelueste, bestialisch ermordet hat. Aus der Nummer kommt er nicht mehr raus und durch seine wiederholten Luegen hat er sich selbst einer moeglicherweise etwas wohlwollenderen Beurteilung durch das Gericht beraubt. Da kann er jetzt noch so viele Unfallmaerchen erfinden.traces schrieb:Dies dient nur der Veranschaulichung, warum von ZWEI unterschiedlichen Handlungssequenzen auszugehen sein dürfte, und nicht von lediglich EINER, wenn man die Genitalstiche und Zerteilung betrachtet
Das könnten aber alles Gründe für postmortale Doktortspiele sein, bezogen auf die Faktenlage.Seps13 schrieb:Er hat sie ausgezogen, ihren Unterleib zerstochen, sie zerteilt und im Meer versenkt. Er hat zweimal nachweisbar gelogen. Er hat das ganze U-Boot versenkt. Er hatte echte Hinrichtungsvideos auf seiner Festplatte.
Denke auch mal so: kannnst Du das mit den bekannten Fakten belegen? Oder nur aus dem Bauch heraus? Vor Gericht zählen erst mal Fakten ...passato schrieb: fest steht doch im jeden Fall aufgrund der beispiellosen Ansammlung von zig Indizien, dass er sie aus niedrigen Beweggruenden, zur Befriedigung abartiger sexueller Gelueste, bestialisch ermordet hat.
Diese Aussage ist in der behaupteten Absolutheit schlichtweg falsch. Gleich in der ersten gerichtlichen Anhörung am 12.8. wurde z.B. NICHT dem Antrag der Staatsanwaltschaft aif Totschlag gefolgt, sondern die Haft lediglich wegen Verdacht der fahrlässigen Tötung vorgenommen. Die Verschärfung erfolgte erst später auf Grundlage des Torsofundes.Sector7 schrieb:bisher hat das Gericht ausnahmslos Polizei und StA geglaubt.
Ohne Todesursache erfolgt wohl keine Verurteilung wegen Totschlags. Dem Grundsatz "in dubio pro reo" folgend kommt dann evtl. nur eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung raus.Seps13 schrieb:Totschlag (§ 237): Ohne Todesursache keine Verurteilung? Doch, eine Verurteilung ist trotzdem möglich. Tot ist sie ja leider, und seine Schuld an ihrem Tod muss für die Richter (bzw. die Jury) nach Würdigung der Gesamtumstände feststehen. Es reicht ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit. Zweifel, die keine Anknüpfungspunkte haben und sich nur auf abstrakte Spekulationen gründen, sind außer Acht zu lassen.
Wenn ein Unfallszenario also keine Anknüpfungspunkte hat außer PMs Aussage (deren Glaubwürdigkeit ja leidet), würde es vermutlich (in Dt.) keine Berücksichtigung finden.
Das ist doch Korinthenkackerei, die ersten 24 Tage habe ich explizit davon ausgenommen und nur weil das Gericht als Haftgrund für diese Zeit fahrlässige Tötung angab, heißt das ja nicht, dass man Madsen glaubte, sondern dass es egal war, dass beides als Haftgrund ausgereicht hätte.Trimalchio schrieb:Diese Aussage ist in der behaupteten Absolutheit schlichtweg falsch. Gleich in der ersten gerichtlichen Anhörung am 12.8. wurde z.B. NICHT dem Antrag der Staatsanwaltschaft aif Totschlag gefolgt, sondern die Haft lediglich wegen Verdacht der fahrlässigen Tötung vorgenommen. Die Verschärfung erfolgte erst später auf Grundlage des Torsofundes.
Und "glauben" ist hier tatsächlich die falsche Kategorie...
das wurde ja schon mehrfach angesprochen, zu einer Verurteilung braucht es eben keine genaue Todesursache solange das Gesamtbild schluessig von der StA belegt werden kann Die Liste von Indizien ist einfach zu lang und erdrueckend als das man sich da noch herauswinden koennte, und seien seine Geschichten auch noch so kreativ erfunden.JosephConrad schrieb:Denke auch mal so: kannnst Du das mit den bekannten Fakten belegen? Oder nur aus dem Bauch heraus? Vor Gericht zählen erst mal Fakten ...
Falsch, er kann sogar wegen Mordes Verurteilt werden. Da sind schon ganz andere sogar ohne jede Leiche verurteilt worden.Andante schrieb:Ohne Todesursache erfolgt wohl keine Verurteilung wegen Totschlags. Dem Grundsatz "in dubio pro reo" folgend kommt dann evtl. nur eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung raus.
Kann er nicht, Mord gibt's im dänischen Strafrecht gar nicht. Deshalb ist er deswegen auch gar nicht angeklagt.passato schrieb:Falsch, er kann sogar wegen Mordes Verurteilt werden. Da sind schon ganz andere sogar ohne jede Leiche verurteilt worden.
ja, nach Kritik genau 50 min später...Sector7 schrieb:Das ist doch Korinthenkackerei, die ersten 24 Tage habe ich explizit davon ausgenommen
Er wurde aber von den dänischen behörden wegen "mord" beschuldigt.Andante schrieb:Kann er nicht, Mord gibt's im dänischen Strafrecht gar nicht. Deshalb ist er deswegen auch gar nicht angeklagt.
Staatsanwaltschaft wirft Ingenieur Mord an Journalistin Wall vor
Der U-Boot-Bauer solle nicht mehr wegen fahrlässiger Tötung,https://www.welt.de/vermischtes/article167970520/Staatsanwaltschaft-wirft-Ingenieur-Mord-an-Journalistin-Wall-vor.html
sondern wegen Mordes an der 30-Jährigen in Haft bleiben, sagte Staatsanwalt Jakob Buch-Jepsen.
Der Vorwurf gründe sich auf den Fund von Walls Oberkörper.
Weil es den Tatsachen entspricht? Das Gericht ist bisher allen relevanten Anträgen der StA gefolgt, sei es die Haftverlängerung, die Video-Verhandlung, die Durchsuchung des PC oder die geistige Untersuchung oder eben Mord / Totschlag-Verdacht:Trimalchio schrieb:Wer i.Ü. eigene Ungenauigkeiten mit derartigen Formulierungen durchdrücken möchte, weckt bei mir Neugier: Warum ist es so wichtig, die Einheit von StA und Gericht zu beschwören, dass man dabei gegenteilige Details beiseiteschiebt? Was soll damit bewiesen werden?